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VVG nach Schadenfall kündigen: schlechte Idee? Was zu beachten ist

Nach Nutzung der VVG für einen grossen Schadenfall kommt manchmal der Wunsch zu kündigen. Die Folgen können schwerwiegend sein. Was wirklich zu bedenken ist.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Warum Kündigung nach Schadenfall verlockend erscheint

Nach wichtigem Schadenfall mit guter VVG-Erstattung (stationär privat, Onkologiebehandlung, teure Zahnbehandlung): Gedanke, Prämienleistung zurückbekommen zu haben und nun zu kündigen. Diese Logik hat scheinbare Rationalität — Prämienrückerstattung via Leistungsbezug.

Diese Überlegung ignoriert ein Hauptrisiko: Gesundheitszustand hat sich durch Schadenfall möglicherweise verändert. Und diese Veränderung macht die Kündigung gefährlich.

Hauptrisiko: keine gleichwertige VVG mehr finden

Wenn Schadenfall chronische Erkrankung, laufende Behandlung oder medizinische Folgen hinterlassen hat: neue gleichwertige VVG nach Kündigung schwierig oder unmöglich. Neuer VVG-Versicherer kann: Vorbehalt für schadenfall-bezogene Erkrankung anbringen; Aufnahme bei wichtiger Krankengeschichte ganz ablehnen.

Konkretes Beispiel: behandelter Brustkrebs (Schadenfall Spital-VVG). Kündigung nach Behandlung. Neuer VVG-Versicherer kann Aufnahme ablehnen oder Vorbehalt für Rezidiv-/onkologische Folgebehandlungen anbringen.

Spezifischer Fall Spital-VVG

Spital-VVG: höchstes Nicht-Ersetzungsrisiko. Über 40–50 Jahre und/oder bedeutende Krankengeschichte: Spital-VVG-Kündigung gefährdet vergleichbare Deckung dauerhaft. VVG-Versicherer besonders vigilant bei Vorerkrankungen.

Alternative: bei zu hoher Prämie von Privat auf Halbprivat wechseln statt ganz kündigen. Deckung bleibt (Arztfreiheit, Zweibettzimmer) bei 30–50 % Prämienreduktion.

Wann Kündigung nach Schadenfall gerechtfertigt

Kündigung nach Schadenfall gerechtfertigt bei: (1) Schadenfall ohne Gesundheitsveränderung (geheilter Bruch ohne Folgen) und Vollgesundheit — neue gleichwertige Deckung ohne Vorbehalt wahrscheinlich findbar; (2) Reduktion einer spezifischen Deckung (nur einmal genutzte ambulante Option streichen) bei Beibehaltung wesentlicher VVG; (3) Feststellung nach Schadenfall, dass VVG mit anderen Deckungen redundant.

In diesen Fällen: aktuellen Gesundheitszustand VOR Kündigung genau bewerten und sicherstellen, dass gleichwertige Deckung bei Bedarf gefunden werden kann.

VVG-Kündigung: Ihre Rechte

Bei Kündigungsentscheid Ihre Rechte: (1) Kündigung zum Jahresverfalltag mit 3 Monaten Frist; (2) Sonderkündigung bei Prämienerhöhung — 30 Tage für Kündigung mit 1 Monat Frist; (3) gegenseitiges Kündigungsrecht nach Schadenfall — manche VVG sehen beidseitiges Recht nach Schadenfall vor (AVB prüfen).

Wenn Versicherer nach grossem Schadenfall selbst kündigt (in bestimmten Fällen möglich): Signal, dass Sie für ihn defizitär waren — bestätigt Rentabilität Ihrer VVG.

Gut zu wissen

VVG nach Schadenfall kündigen: riskant. Wenn Gesundheitszustand durch Schadenfall verändert (Operation, entdeckte chronische Erkrankung), kann neuer VVG-Versicherer Vorbehalte anbringen oder Ablehnen. Gekündigte VVG nicht unbedingt zu gleichen Bedingungen ersetzbar.

Häufige Fragen

Ich hatte eine wichtige Operation und meine VVG hat gut erstattet. Kann ich sie kündigen?
Technisch ja, aber zuerst bewerten: Hat die Operation Ihren Gesundheitszustand verändert? Bei Folgen, laufender Behandlung oder Rezidivrisiko: Kündigung riskant — gleichwertige Deckung evtl. nicht mehr findbar. Bei vollständiger Genesung ohne Folgen: geringeres Risiko.
Mein VVG-Versicherer will meinen Vertrag nach meinem Krankenhausaufenthalt kündigen. Legal?
Unter bestimmten Bedingungen ja. Gegenseitiges Kündigungsrecht nach Schadenfall gesetzlich vorgesehen. Versicherer muss Frist einhalten und kann nicht während laufendem Schadenfall kündigen. AVB sorgfältig lesen oder Versicherungsombudsman konsultieren.
Ich habe eine Zahn-VVG und hatte dieses Jahr eine teure Behandlung. Was nächstes Jahr tun?
War die Zahnbehandlung einmalig (Krone, Brücke) und sind die Zähne nun in gutem Zustand: bewerten ob Jahresprämie für voraussehbare Nutzung gerechtfertigt ist. Regelmässige voraussehbare Zahnbedürfnisse: behalten. Wirklich einmalig: Kündigung bei fehlenden zukünftigen wichtigen Zahnbedürfnissen erwägen.

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