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Rollstuhl, Orthese, Hilfsmittel ausserhalb der MiGeL: Wann die VVG einspringt

Ihr Hilfsmittel überschreitet den Höchstbetrag der MiGeL oder steht gar nicht darauf? So kann eine VVG-Zusatzversicherung den Restbetrag auffangen, und das sollten Sie vor dem Kauf abwägen.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Warum ein sinnvolles Hilfsmittel zu Ihren Lasten bleiben kann

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, geregelt im KVG) vergütet Hilfsmittel nur bis zu den Beträgen, die in der Mittel- und Gegenständeliste, der MiGeL, festgehalten sind. Jede Position nennt einen Höchstbetrag, teils eine Erneuerungsfrist und medizinische Voraussetzungen. Ein Standardrollstuhl, eine Serienorthese oder Kompressionsstrümpfe fallen in diesen Rahmen. Sobald das Gerät jedoch technischer oder individuell angepasst ist, übersteigt der reale Preis häufig den übernommenen Betrag.

Der Restbetrag ist dann alles andere als geringfügig. Bei einem angepassten Elektrorollstuhl, einer Massorthese oder einem ärztlich empfohlenen Gerät ausserhalb der Liste kann die Differenz zwischen Kaufpreis und MiGeL-Höchstbetrag einen erheblichen Teil der Rechnung ausmachen. Genau diese Lücke versucht eine VVG-Zusatzversicherung für Hilfsmittel abzufedern, ohne je die Regeln des KVG zu ersetzen.

MiGeL-Höchstbetrag oder fehlendes Gerät: zwei verschiedene Fälle

Der erste Fall ist die Begrenzung. Das Hilfsmittel steht zwar in der MiGeL, doch der von der OKP vergütete Höchstbetrag liegt unter den Kosten des Modells, das Sie benötigen. Sie erhalten eine teilweise Übernahme, der Überschuss bleibt zu Ihren Lasten. Das ist die häufigste Situation bei individuell angepassten Geräten, bei denen Massanfertigung oder technische Optionen den Preis deutlich über den Referenztarif treiben.

### Wenn das Gerät nicht gelistet ist Der zweite Fall ist heikler: Das Hilfsmittel steht gar nicht in der MiGeL. Die OKP beteiligt sich dann nicht, selbst wenn das Gerät medizinisch sinnvoll ist. Verlangen Sie vor jeder Bestellung eine schriftliche ärztliche Begründung und klären Sie mit dem Versicherer, ob eine Kostengutsprache möglich ist. In diesem Fall ist der Wert einer gut gewählten VVG-Zusatzversicherung am grössten.

Was die VVG-Zusatzversicherung tatsächlich decken kann

Eine auf Hilfsmittel ausgerichtete VVG-Zusatzversicherung funktioniert nach den allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Versicherers: Es gibt keinen einheitlichen Katalog wie die MiGeL. Manche Policen erstatten einen Prozentsatz des Restbetrags, andere sehen einen jährlichen Betrag oder einen Betrag pro Fall vor, teils mit Selbstbehalt. Je nach Vertrag kann die Leistung Ihren Restbetrag erheblich senken, doch das Ausmass schwankt von Produkt zu Produkt stark.

Lesen Sie vor der Unterschrift genau, was gedeckt ist: Gerätekategorien, Miete oder Kauf, Erneuerung und vor allem die Ausschlüsse. Die meisten Zusatzversicherungen schliessen bereits bekannte oder bei Abschluss bestehende Bedürfnisse aus und erheben medizinische Vorbehalte. Deshalb wird eine VVG für Hilfsmittel idealerweise vorsorglich abgeschlossen, solange Sie gesund sind, und nicht erst, wenn der Bedarf entsteht.

Vor dem Kauf abwägen: die Methode in vier Schritten

Beginnen Sie mit einer detaillierten ärztlichen Verordnung und einer bezifferten Offerte des Anbieters. Erfragen Sie dann bei Ihrer Kasse über die OKP den genauen Betrag, der nach der MiGeL übernommen wird: So kennen Sie den exakten Restbetrag. Erst auf Basis dieser Zahl können Sie beurteilen, ob eine bestehende VVG-Zusatzversicherung die Differenz deckt und in welchem Umfang.

### Nicht ohne schriftliche Zusage kaufen Gehen Sie die Ausgabe nicht ein, bevor Sie die schriftliche Kostengutsprache Ihrer Zusatzversicherung erhalten haben. Eine zu früh aufgegebene Bestellung kann ausserhalb des Vertragsrahmens liegen und die Vergütung gefährden. Reicht Ihre aktuelle Deckung nicht aus und besteht der Bedarf noch nicht, vergleichen Sie die verfügbaren Zusatzversicherungen. Beachten Sie die Laufzeit: Eine VVG kann eine Kündigungsfrist und eine Mindestdauer vorsehen, unabhängig von den OKP-Regeln.

Zusatzversicherung zum richtigen Zeitpunkt wechseln oder kündigen

Anders als die Grundversicherung, deren Kündigung einer Frist von einem Monat auf das Ende November folgt, richtet sich die VVG-Zusatzversicherung nach den Vertragsbedingungen des Versicherers. Vertragsdauer und Kündigungsfristen variieren: Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie einen Wechsel erwägen, denn eine schlecht geplante Kündigung kann Sie genau dann ohne Deckung lassen, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.

Bevor Sie eine VVG für Hilfsmittel kündigen, stellen Sie sicher, dass eine neue Deckung bereits zugesagt ist, medizinische Vorbehalte inbegriffen. Ein Versicherer kann den Beitritt je nach Gesundheitszustand ablehnen oder einschränken. Bei dauerhaftem Bedarf ist eine durchgehende Deckung wichtiger als eine kurzfristige Optimierung. Überprüfen Sie Ihre Leistungen jährlich, idealerweise vor dem Ablauftermin, um ohne Schutzlücke anzupassen.

Gut zu wissen

Die MiGeL legt für jede Hilfsmittelkategorie einen Höchstbetrag fest, den die OKP übernimmt. Übersteigt der Preis diesen Betrag, oder fehlt das Gerät auf der Liste, bleibt der Rest zu Ihren Lasten. Eine VVG-Zusatzversicherung für Hilfsmittel kann diesen Restbetrag ganz oder teilweise auffangen, wird aber sinnvollerweise vor dem Kauf und meist schon vor dem Bedarf abgeschlossen.

Häufige Fragen

Sind MiGeL und VVG dasselbe?
Nein. Die MiGeL ist die offizielle Liste der Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Versicherung (OKP) im Rahmen des KVG vergütet werden, mit Höchstbeträgen je Kategorie. Die VVG bezeichnet die private, freiwillige Zusatzversicherung, deren Leistungen jeder Versicherer selbst festlegt. Die VVG-Zusatzversicherung kann den von der MiGeL gelassenen Restbetrag übernehmen, je nach den Bedingungen Ihres Vertrags.
Kann ich eine VVG abschliessen, wenn der Bedarf bereits besteht?
Meist ist es dann zu spät. VVG-Zusatzversicherungen schliessen bei Abschluss bestehende oder bereits bekannte Bedürfnisse aus und erheben medizinische Vorbehalte. Ein bereits verordnetes Hilfsmittel wird durch einen nachträglich abgeschlossenen Vertrag in der Regel nicht gedeckt. Deshalb wird diese Art von Zusatzversicherung im Voraus geplant, solange Sie gesund sind, um zum gegebenen Zeitpunkt echte Wahlfreiheit zu behalten.
Soll ich das Hilfsmittel vor der Zusage des Versicherers kaufen?
Nein, niemals. Erfragen Sie zuerst bei der OKP den nach der MiGeL übernommenen Betrag und holen Sie dann eine schriftliche Kostengutsprache Ihrer VVG-Zusatzversicherung für den Restbetrag ein. Ein vor diesen Bestätigungen getätigter Kauf kann ausserhalb des Vertragsrahmens liegen und die Vergütung kosten. Die richtige Reihenfolge lautet: Verordnung, Offerte, Berechnung des Restbetrags, schriftliche Zusage und erst dann Bestellung.

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