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Hörgeräte über die IV-Pauschale hinaus: Wann die VVG-Zusatzversicherung einspringt

Ihre Hörgeräte sind am Ende ihrer Lebensdauer, und die IV-Pauschale reicht für das passende Modell nicht mehr aus. Eine gezielte VVG-Zusatzversicherung kann die Mehrkosten auffangen – sofern Sie sie zum richtigen Zeitpunkt abgeschlossen haben.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Die IV-Pauschale: nützliche, aber gedeckelte Basis

Weist eine erwachsene Person einen anerkannten Hörverlust auf, richtet die Invalidenversicherung (IV) eine Pauschale zur Finanzierung der Hörgeräte aus. Diese Pauschale funktioniert wie ein fester Kostenrahmen: Sie deckt einen definierten Teil der Kosten ab, unabhängig davon, ob ein Ohr oder beide Ohren versorgt werden. Es handelt sich also nicht um eine Erstattung des tatsächlichen Preises, sondern um einen festen Beitrag, der für jedes gewählte Modell gleich hoch ist.

Für Erwachsene im Rahmen der IV ist eine Erneuerung der Pauschale grundsätzlich alle sechs Jahre möglich. Solange die Hörsituation stabil bleibt, kann vor Ablauf dieser Frist keine neue Kostenübernahme beantragt werden, ausser bei einer medizinisch festgestellten Verschlechterung. Diese Periodizität führt zusammen mit der Deckelung zu einer wiederkehrenden Lücke zwischen dem Sozialbeitrag und dem Preis aktueller Technologien, die zwar leistungsfähiger, aber auch teurer sind.

Warum bei der Erneuerung Mehrkosten entstehen

Moderne Hörgeräte verfügen über fortschrittliche Störgeräuschunterdrückung, drahtlose Konnektivität, Akkubetrieb und feine Einstellungen für unterschiedliche Hörumgebungen. Diese für Beruf und Soziales wertvollen Funktionen treiben den Preis in die Höhe. Da die IV-Pauschale einen festen Betrag deckt, verbleibt jede Überschreitung durch die Wahl eines leistungsfähigeren Modells bei der versicherten Person – mitunter ein erheblicher Anteil der Gesamtkosten.

Die Mehrkosten berechnen sich einfach: Es ist die Differenz zwischen dem Preis der gewählten Versorgung und der von der Sozialversicherung ausgerichteten Pauschale. Bei der Erneuerung nach sechs Jahren hat sich die verfügbare Technologie oft weiterentwickelt und kostet mehr als beim vorherigen Kauf. Ohne ergänzende Lösung weichen viele Erwachsene auf ein Einstiegsmodell aus – zulasten ihres täglichen Hörkomforts und ihres Sprachverstehens.

Was eine gezielte VVG-Zusatzversicherung übernehmen kann

Eine Zusatzversicherung (VVG) für Hilfsmittel oder Gesundheitskosten kann die durch die IV-Pauschale verbleibenden Mehrkosten ganz oder teilweise übernehmen. Je nach Bedingungen der Police leistet sie in regelmässigen Abständen für Hörgeräte, teils ergänzend zu weiteren Leistungen wie Brillen oder Behandlungen. Der Deckungsumfang variiert stark von Vertrag zu Vertrag: Manche Pläne beteiligen sich bescheiden, andere übernehmen einen deutlich grösseren Anteil der Überschreitung.

### Bedingungen vor der Unterschrift prüfen Das Lesen der allgemeinen Bedingungen ist unerlässlich: Höchstbetrag pro Periode, übernommene Erneuerungshäufigkeit, eine allfällige eigene Franchise der Zusatzversicherung und die Liste der anerkannten Leistungserbringer. Anders als die Grundversicherung (KVG) untersteht die VVG dem Privatrecht: Der Versicherer legt seine Leistungen frei fest und kann eine Aufnahme ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Mehrere Angebote vor dem Abschluss zu vergleichen, erspart böse Überraschungen bei der Erneuerung.

Abschluss vor dem Hörverlust: eine Frage des Timings

Das ist der entscheidende Punkt. Die VVG beruht auf einer Gesundheitsdeklaration und auf der Risikoeinschätzung des Versicherers. Sobald der Hörverlust diagnostiziert ist, kann der Versicherer den Versorgungsbedarf als vorbestehende Beeinträchtigung werten, einen Vorbehalt anbringen, der genau die Hörkosten ausschliesst, oder die Aufnahme für diese Leistung verweigern. Ein Abschluss bei noch gutem Gehör maximiert die Chancen auf eine vollständige Deckung ohne Ausschluss.

Für Erwachsene, die ein familiäres Risiko für Altersschwerhörigkeit absehen oder in einem lauten Umfeld arbeiten, ist eine frühzeitige Zusatzversicherung eine umsichtige Strategie. Das gilt auch für junge Erwachsene: Die Alterskategorien 19–25 und ab 26 Jahren beeinflussen häufig Tarif und Eintrittsbedingungen. Vorausschauen heisst, eine künftige Kostenübernahme zu sichern, statt sie nach Eintritt des Bedarfs gekürzt oder ausgeschlossen zu sehen.

Zusatzversicherung kündigen oder anpassen: die Regeln

Deckt Ihre aktuelle Zusatzversicherung keine Hörgeräte ab oder sieht sie eine ungenügende Beteiligung vor, können Sie einen Wechsel erwägen. Die Kündigung einer VVG richtet sich nach den Vertragsbedingungen: Kündigungsfrist und Verfalltermin stehen in der Police und unterscheiden sich je nach Versicherer. Anders als in der Grundversicherung, wo die Frist einen Monat auf Jahresende beträgt, kann die VVG mehrjährige Vertragslaufzeiten und besondere Verfalltermine vorsehen.

### Nicht kündigen, bevor eine Alternative steht Die Vorsicht gebietet, eine Zusatzversicherung niemals zu kündigen, bevor die schriftliche Zusage eines neuen Versicherers – samt Vorbehalten – vorliegt. Aufgrund der Gesundheitsdeklaration ist eine Aufnahme nie garantiert: Ein Abbruch Ihrer aktuellen Deckung ohne Sicherheitsnetz könnte Sie ohne Kostenübernahme für Hörgeräte dastehen lassen. Lassen Sie das Ende des alten Vertrags mit dem tatsächlichen Beginn des neuen zusammenfallen, um jede Deckungslücke zu vermeiden.

Gut zu wissen

Die Pauschale der Sozialversicherung (IV oder AHV) ist ein gedeckelter Betrag, der in festen Abständen ausgerichtet wird, und keine vollständige Kostenübernahme. Für Erwachsene kann die Versorgung im Rahmen der IV alle sechs Jahre erneuert werden. Die Mehrkosten eines hochwertigen Modells tragen Sie selbst – genau hier greift eine VVG-Zusatzversicherung für Hilfsmittel, im Rahmen ihrer Police.

Häufige Fragen

Deckt die IV-Pauschale meine neuen Hörgeräte vollständig ab?
Nein. Die IV-Pauschale ist ein fester, gedeckelter Beitrag und keine Erstattung des tatsächlichen Preises. Sie deckt einen definierten Teil der Kosten, unabhängig vom Modell. Sobald Sie sich für eine leistungsfähigere Versorgung entscheiden, verbleibt die Differenz zwischen deren Preis und der Pauschale bei Ihnen. Genau diese Mehrkosten kann eine gezielte VVG-Zusatzversicherung ganz oder teilweise übernehmen, je nach den Bedingungen Ihrer Police.
Kann ich eine VVG-Zusatzversicherung nach der Diagnose eines Hörverlusts abschliessen?
Das ist möglich, aber oft zu ungünstigeren Bedingungen. Die VVG stützt sich auf eine Gesundheitsdeklaration: Ist der Hörverlust bekannt, kann der Versicherer einen Vorbehalt anbringen, der die Hörkosten ausschliesst, oder diese Leistung verweigern, da der Bedarf als vorbestehend gilt. Daher lohnt sich ein Abschluss bei noch gutem Gehör, um bei der künftigen Erneuerung Ihrer Geräte eine Deckung ohne Ausschluss zu erhalten.
Muss ich alle sechs Jahre den Verfalltermin abwarten, um meine Geräte zu erneuern?
Bei der IV-Pauschale für Erwachsene grundsätzlich ja; die Erneuerung erfolgt alle sechs Jahre. Eine neue Kostenübernahme vor Ablauf dieser Frist ist nur bei einer medizinisch festgestellten Verschlechterung des Gehörs zulässig. Ihre VVG-Zusatzversicherung kann jedoch eine eigene, teils abweichende Periodizität vorsehen. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Police, um den Zeitplan der Sozialpauschale und jenen Ihrer Zusatzdeckung aufeinander abzustimmen.

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