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Selbständig in der Schweiz: die Erwerbsausfall-Falle bei langer Krankheit

Wer selbständig erwerbend ist und ausserhalb eines Unfalls schwer erkrankt, merkt oft zu spät, dass kein Taggeld den Einkommenseinbruch abfedert. So schliesst eine VVG-Erwerbsausfallversicherung diese Lücke.

Von Équipe JA Technology ·

Schweizer-Franken-Banknoten auf einem Tisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Tony Webster · CC BY 2.0

Der konkrete Fall: lange Krankheit, kein Einkommen mehr

Stellen Sie sich einen selbständigen Handwerker vor, der durch eine Krankheit ausserhalb eines Unfalls monatelang ausfällt: schwerer Burnout, grosse Operation, onkologische Behandlung. Seine Fixkosten laufen weiter, doch der Auftragsbestand schrumpft. Er erwartet ein Taggeld wie ein Angestellter und stellt fest, dass es keinen automatischen Mechanismus gibt. Das KVG erstattet seine Behandlung, nicht aber den entgangenen Lohn. Genau dieses Szenario bringt viele Selbständige dazu, ihren Schutz zu überdenken, oft zu spät.

Entgegen einer verbreiteten Annahme begründet der Status als Selbständigerwerbender keinen Anspruch auf ein Basis-Taggeld. Die erste Säule (AHV/IV) greift nur bei dauerhafter Invalidität, nach einer Wartefrist von einem Jahr und mit begrenzten Leistungen. Zwischen dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und einer allfälligen IV-Rente klafft eine Lücke, die sich über Monate ziehen kann. Ohne eigenen Schutz greift der Selbständige auf seine Ersparnisse zurück oder verschuldet sich, um den Haushalt über Wasser zu halten.

Warum der Unfall gedeckt ist, die Krankheit aber nicht

Viele Selbständige verwechseln Krankheit und Unfall. Die Unfallversicherung (UVG) ist für Angestellte obligatorisch und entschädigt die Arbeitsunfähigkeit mit 80 % des versicherten Verdienstes. Für Selbständigerwerbende gilt sie jedoch nicht automatisch; sie müssen sich freiwillig versichern, und vor allem deckt sie nur den Unfall, niemals die Krankheit. Ein Krebsleiden, ein Herzinfarkt oder eine Depression fallen nicht unter das UVG.

Genau hier liegt der eigentliche tote Winkel. Ein Selbständiger kann durchaus eine Unfalldeckung abgeschlossen haben und sich geschützt wähnen, während ihn eine lange Krankheit ganz ohne Ersatzeinkommen zurücklässt. Die rechtliche Unterscheidung zwischen beiden Risiken ist im Schweizer Recht strikt, und nur eine Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit schliesst diese Lücke. Zu prüfen, was tatsächlich gedeckt ist, ist der erste Schritt, bevor Sie irgendetwas abschliessen.

Die VVG-Erwerbsausfallversicherung: so schliesst sie die Einkommenslücke

Das Krankentaggeld wird in erster Linie nach dem VVG abgeschlossen, dem Recht der privaten Zusatzversicherungen. Konkret zahlt der Versicherer für jeden ärztlich bescheinigten Tag der Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag und erhält so einen Teil Ihres Einkommens während der Genesung aufrecht. Versicherte Summe, Wartefrist und Leistungsdauer werden im Vertrag festgelegt, je nach Tätigkeit und Sicherheitsbedürfnis.

### Die Wartefrist an die Liquidität anpassen Die Wartefrist ist der zentrale Hebel. Eine kurze Wartefrist erhöht die Prämie, schützt aber schon ab den ersten Wochen; eine lange senkt sie, setzt aber voraus, dass Sie die Anfangszeit aus eigenen Reserven überbrücken können. Wer als Selbständiger über einen Notgroschen verfügt, kann eine längere Wartefrist wählen und die Prämie spürbar senken, während jemand mit knapper Kasse den raschen Leistungsbeginn vorzieht.

Wann abschliessen: der richtige Zeitpunkt ist davor

Die goldene Regel ist einfach: Eine Erwerbsausfallversicherung schliesst man ab, solange man gesund ist. Da es sich um eine VVG-Zusatzversicherung handelt, darf der Versicherer Ihren Gesundheitszustand prüfen, Vorbehalte anbringen, einen Gesundheitsfragebogen verlangen oder das Risiko sogar ablehnen. Wer die ersten Symptome oder eine Diagnose abwartet, riskiert eine Ablehnung oder gezielte Ausschlüsse für die gemeldete Erkrankung.

Der ideale Zeitpunkt liegt beim Start der selbständigen Tätigkeit oder bei einem Statuswechsel, wenn man von einer kollektiv gedeckten Anstellung in eine Tätigkeit ohne Netz wechselt. Viele neue Selbständige verlieren, ohne es zu merken, die Erwerbsausfalldeckung, die sie beim früheren Arbeitgeber genossen. Wer diesen Übergang vorausschauend plant, vermeidet eine Deckungslücke, die im Ernstfall sehr teuer werden kann.

Optimieren und kündigen: den Schutz anpassen, ohne sich zu entblössen

Eine Erwerbsausfalldeckung ist nicht in Stein gemeisselt. Wenn sich Ihr Einkommen und Ihre Fixkosten ändern, sollten versicherte Summe und Wartefrist neu überprüft werden. Ein Vergleich der Angebote kann die Prämie bei gleichwertigen Leistungen spürbar senken, je nach Profil in der Grössenordnung von 10 bis 25 %, ohne das Schutzniveau anzutasten. Dieser Posten lohnt eine regelmässige Neubeurteilung.

### Niemals kündigen, bevor die neue Deckung steht VVG-Verträge folgen eigenen Kündigungsbedingungen je Versicherer, getrennt vom KVG-Regime: Lesen Sie die Fristen und Kündigungstermine in Ihren allgemeinen Bedingungen sorgfältig. Die klassische Falle besteht darin, den alten Vertrag zu kündigen, bevor der neue endgültig und ohne Vorbehalt angenommen ist. Solange die neue Police nicht schriftlich bestätigt ist, behalten Sie die alte aktiv, um nicht zwischen beiden ganz ohne Schutz dazustehen.

Gut zu wissen

In der Schweiz deckt die obligatorische Krankenversicherung (KVG) die Heilungskosten, nie aber den Erwerbsausfall. Angestellte sind häufig über eine Kollektivlösung des Arbeitgebers abgesichert, doch Selbständigerwerbende haben bei langer Krankheit kein automatisches Auffangnetz. Nur ein freiwilliges Taggeld, meist im VVG abgeschlossen, gleicht den entgangenen Verdienst während der Arbeitsunfähigkeit aus.

Häufige Fragen

Hat ein Selbständiger bei Krankheit Anspruch auf ein Taggeld?
Nein, nicht automatisch. Ausserhalb eines Unfalls garantiert kein gesetzlicher Mechanismus dem Selbständigen bei Krankheit ein Taggeld. Das KVG deckt die Heilungskosten, nicht den Erwerbsausfall. Um den entgangenen Verdienst während einer Arbeitsunfähigkeit auszugleichen, muss man freiwillig eine Erwerbsausfallversicherung abschliessen, meist nach dem VVG.
Was ist der Unterschied zwischen Unfall- und Krankheitsdeckung?
Die Unfallversicherung (UVG) entschädigt die Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls mit 80 % des versicherten Verdienstes, deckt aber niemals die Krankheit. Ein Krebsleiden, ein Burnout oder eine Operation ohne Unfallbezug fallen nicht unter das UVG. Nur eine Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit schützt Ihr Einkommen in diesen Fällen; sie ist von der Unfalldeckung völlig getrennt.
Wann sollte man eine Erwerbsausfallversicherung abschliessen?
So früh wie möglich, solange Sie gesund sind. Da es sich um eine VVG-Zusatzversicherung handelt, darf der Versicherer Ihren Gesundheitszustand prüfen, Vorbehalte anbringen oder das Risiko ablehnen. Der ideale Zeitpunkt ist der Start Ihrer Tätigkeit oder der Verlust der Kollektivdeckung Ihres früheren Arbeitgebers. Wer eine Diagnose abwartet, riskiert Ausschlüsse oder eine Ablehnung.

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