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Patchworkfamilie: die Versicherungen Ihrer Kinder nach der Wiederheirat zusammenlegen

Zwei Haushalte, zwei Krankenkassen, mehrere Zusatzverträge: So kann eine Patchworkfamilie die Versicherungen ihrer Kinder zusammenführen, Familienrabatte vergleichen und Kündigungsfristen aufeinander abstimmen.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Das Dilemma der Kinder in zwei verschiedenen Krankenkassen

Nach einer Wiederheirat sind die Kinder des neuen Paares oft auf zwei Versicherer verteilt: die einen in der bisherigen Kasse des ersten Haushalts, die anderen anderswo angemeldet. Für die KVG-Grundversicherung hat diese Streuung keinerlei Folgen für die Leistungen, die gesetzlich identisch sind. Sie vervielfacht jedoch die Ansprechpartner, die Abrechnungen und die zu überwachenden Fälligkeiten, was den administrativen Alltag der neu zusammengesetzten Familie erheblich verkompliziert.

Heikel sind die VVG-Zusatzversicherungen: Alternativmedizin, Zahnpflege, Brillen, halbprivate Abteilung oder Kapital bei Spitalaufenthalt. Jedes Kind kann eine aus dem Ursprungshaushalt geerbte Deckung besitzen, mit sehr unterschiedlichen Garantien und Niveaus. Erstellen Sie vor jedem Schritt eine vollständige Bestandsaufnahme: welches Kind, welche Kasse, welche Zusatzversicherung, welche Fälligkeit. Diese Übersicht ist die unverzichtbare Grundlage, um zu entscheiden, ob sich ein Zusammenlegen lohnt und zu welchen Bedingungen.

Sollte wirklich alles bei einem einzigen Versicherer gebündelt werden?

Die Kinder bei einer Kasse zu bündeln, bietet konkrete Vorteile: einen einzigen Ansprechpartner, einheitliche Abrechnungen, ein gemeinsames Kundenkonto und oft einen Familienrabatt ab dem zweiten oder dritten versicherten Kind. Mehrere Versicherer gewähren zudem Ermässigungen auf die Zusatzversicherungen der unter einem Dach lebenden Kinder. Der Gewinn kann eine spürbare Ersparnis bei den jährlichen Zusatzprämien bedeuten, ganz ohne Leistungsverlust bei der Grundversicherung.

Das Zusammenlegen ist jedoch nicht automatisch von Vorteil. Eine alte VVG-Zusatzversicherung, abgeschlossen als das Kind kerngesund war, kann günstiger sein als ein neuer Vertrag. Vor allem kann der Zielversicherer ein Kind ablehnen oder gewisse Leistungen je nach Gesundheitsfragebogen ausschliessen. Holen Sie vor der Kündigung einer bestehenden Deckung zuerst die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers ein. Schliessen Sie nie eine Tür, bevor Sie sicher sind, dass sich die nächste öffnet.

Familienrabatte vergleichen, ohne nur auf den Tarif zu schauen

Der Familienrabatt verlockt, darf aber Ihre Wahl nicht allein bestimmen. Vergleichen Sie zuerst den Umfang der Garantien: Ein Vertrag mit niedrigerer Zusatzprämie deckt manchmal Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen oder Komplementärmedizin schlechter ab, kostspielige und häufige Posten bei Kindern und Jugendlichen. Denken Sie im Verhältnis Leistung zu Preis über alle betroffenen Kinder, nicht nur über den auf der Startseite des Versicherers angezeigten Rabattprozentsatz.

### Die Rabattbedingungen lesen Prüfen Sie die genauen Bedingungen: Gilt der Rabatt für alle Kinder oder erst ab dem zweiten? Bleibt er gültig, wenn ein Kind die Altersgruppe 19-25 Jahre erreicht? Ist er auf Dauer garantiert oder jährlich revidierbar? Vergessen Sie bei der KVG nicht, dass Kinder von 0 bis 18 Jahren einen reduzierten Selbstbehalt und besondere Franchisen von 0 bis 600 CHF geniessen, was ebenfalls in die Gesamtrechnung des Haushalts einfliesst.

Die Kündigungsfristen der Verträge aufeinander abstimmen

Die grösste Schwierigkeit einer Patchworkfamilie liegt im Kalender: Die Verträge der beiden Ursprungshaushalte haben nicht zwingend dieselben Fälligkeiten. Für die KVG-Grundversicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und der Wechsel wird zum Jahresende wirksam, weshalb vor Ende November gehandelt werden muss. Die VVG-Zusatzversicherungen folgen einer anderen Logik, oft jährlich oder mehrjährig, mit eigenen Kündigungsfristen je Police, die aufmerksam zu lesen sind.

### Einen gemeinsamen Kalender erstellen Um eine Doppeldeckung oder, schlimmer, eine Versicherungslücke zu vermeiden, erstellen Sie eine Übersichtstabelle pro Kind: Vertragsart, Versicherer, Fälligkeit, Kündigungsfrist. Planen Sie die Kündigungen gestaffelt, damit kein Kind während des Übergangs ohne Zusatzversicherung dasteht. Die goldene Regel bleibt dieselbe: Die neue Deckung muss schriftlich bestätigt sein, bevor die alte gekündigt wird. Ein unabhängiger Makler kann diese Abstimmung koordinieren.

Die Schritt-für-Schritt-Methode für den neuen Haushalt

Gehen Sie der Reihe nach vor. Erfassen Sie zuerst jedes Kind, seinen Versicherer, seine Zusatzversicherung und seine Fälligkeit. Verlangen Sie dann Vergleichsofferten bei einigen Kassen, um die Geschwister zu bündeln, und prüfen Sie den Familienrabatt und die Details der Garantien. Reichen Sie die Gesundheitsfragebögen ein und warten Sie für jedes Kind die schriftlichen Aufnahmebestätigungen ab. Erst wenn diese Zusagen vorliegen, lösen Sie die Kündigungen aus, unter Einhaltung der Fristen jedes bestehenden Vertrags.

Denken Sie schliesslich an die Besonderheiten der Patchworkfamilie. Ein Neugeborenes muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt angemeldet werden, mit rückwirkender Wirkung auf den Geburtstag: Schliessen Sie eine Zusatzversicherung bereits während der Schwangerschaft ab, da der Versicherer dann keinen Vorbehalt anbringen darf. Klären Sie auch mit dem anderen leiblichen Elternteil, wer welche Prämien zahlt, um Streitigkeiten zu vermeiden. Eine schriftliche, zwischen beiden Eltern geteilte Organisation sichert die Deckung der Kinder dauerhaft.

Gut zu wissen

In einer Patchworkfamilie bleibt die KVG-Grundversicherung überall obligatorisch und identisch, doch die VVG-Zusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse, die jeder Elternteil einst wählte. Kinder bei einer Kasse zu bündeln, kann einen Familienrabatt eröffnen und die Verwaltung vereinfachen. Achtung: Die VVG ist nie garantiert, die Aufnahme hängt von einem Gesundheitsfragebogen ab. Vergleichen Sie, bevor Sie irgendetwas kündigen.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Ex-Partner zwingen, die Kasse unseres Kindes zu wechseln?
Die Wahl der Versicherung fällt grundsätzlich unter die elterliche Sorge. Ist sie gemeinsam, erfordert der Kassenwechsel, insbesondere für eine VVG-Zusatzversicherung, das Einverständnis beider Elternteile. Verhandeln Sie daher lieber einvernehmlich, statt einen Transfer zu erzwingen. Bei anhaltender Uneinigkeit garantiert die KVG-Grundversicherung ohnehin identische Leistungen, unabhängig von der Kasse des Kindes.
Gilt der Familienrabatt auch für die KVG-Grundversicherung?
Die Prämien der Grundversicherung werden je Kasse und Kanton festgelegt, und Kinder von 0 bis 18 Jahren geniessen bereits gesetzlich vorgesehene reduzierte Tarife. Die eigentlichen Familienrabatte betreffen vor allem die VVG-Zusatzversicherungen und werden vom Versicherer nach eigenem Ermessen gewährt, wenn mehrere Kinder desselben Haushalts dort versichert sind. Vergleichen Sie die genauen Bedingungen, bevor Sie alle Geschwister bündeln.
Was riskiert man, wenn man eine Zusatzversicherung vor der Aufnahme anderswo kündigt?
Das ist der teuerste Fehler. Da die VVG-Zusatzversicherung nie garantiert ist, kann der neue Versicherer das Kind ablehnen oder nach dem Gesundheitsfragebogen gewisse Leistungen ausschliessen. Haben Sie bereits gekündigt, droht dem Kind, ohne Zusatzdeckung dazustehen. Warten Sie immer die schriftliche Aufnahmebestätigung ab, bevor Sie das Kündigungsschreiben des alten Vertrags absenden.

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