Blog
KVG-Krankenkasse eines Kindes wechseln: Anleitung
Den KVG-Kassenwechsel eines Kindes regeln dieselben Regeln wie bei Erwachsenen — aber mit Besonderheiten bei Franchise, Modell und der Prozedur für Minderjährige.
Von Équipe JA Technology ·

Dieselben ordentlichen Regeln gelten für Kinder
Für den Wechsel der KVG-Kasse eines Kindes gelten dieselben gesetzlichen Fristen wie für Erwachsene: Einmonatsfrist vor Jahresende, das heisst, die aktuelle Kasse muss die Kündigung vor Ende November erhalten für eine Wirkung per 1. Januar.
Die Aufnahmepflicht (KVG Art. 4) garantiert, dass keine zugelassene Kasse ein Kind in der Grundversicherung ablehnen darf. Keine Gesundheitsfragebogen, keine Selektion für die KVG.
Die Franchise: bis CHF 0 für Kinder
Für Kinder unter 19 Jahren kann die KVG-Franchise zwischen 0 und 600 CHF gewählt werden. Bei Franchise CHF 0 übernimmt die KVG die Kosten ab dem ersten Franken — unter Vorbehalt der Kostenbeteiligung.
Die Kostenbeteiligung beträgt für Kinder 10 % der Kosten nach Franchise, maximal 350 CHF/Jahr (statt 700 CHF für Erwachsene — KVG Art. 64 Abs. 2).
Kinder gehen häufiger zum Arzt als Erwachsene (Pädiatrie, Notfall, Impfungen). Die Franchise CHF 0 ist oft wirtschaftlich sinnvoll, auch wenn die Monatsprämie etwas höher ist.
Alternative Modelle für Kinder
Kinder können von alternativen Modellen profitieren (Hausarzt, Telmed), die die Prämie um 10–15 % senken. Das HMO-Modell ist für Kinder seltener verfügbar.
Beim Hausarztmodell wird der vertraute Kinderarzt als erster Ansprechpartner angemeldet. Das vereinfacht die Verwaltung und spart Prämie.
Wer unterschreibt die Kündigung für ein Kind?
Die Kündigung der KVG eines minderjährigen Kindes wird von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist grundsätzlich das Einverständnis beider Elternteile erforderlich.
Das Kündigungsschreiben muss den vollständigen Namen des Kindes, sein Geburtsdatum, seine Versichertennummer und das gewünschte Wirkungsdatum (1. Januar) enthalten. Es wird vorzugsweise eingeschrieben an die aktuelle Kasse des Kindes gesandt.
Ausserordentliches Kündigungsrecht für Kinder
Bei einer Prämienerhöhung gilt das ausserordentliche Kündigungsrecht auch für Kinder — unter denselben Bedingungen wie für Erwachsene.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr profitiert das Kind von Kindertarifen. Ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag gelten automatisch die Jungerwachsenenprämien (max. 2/3 des Erwachsenentarifs).
★ Gut zu wissen
Die KVG-Franchise eines Kindes (unter 19 Jahre) kann auf CHF 0 gesetzt werden. Das ist oft die beste Wahl, da Kinder häufig Arzt besuchen. Die Kostenbeteiligung ist auf 350 CHF/Jahr begrenzt (statt 700 CHF bei Erwachsenen).
Auf der Website weiterlesen
Häufige Fragen
Kann man die Kasse eines Kindes während des Jahres wechseln?
Braucht man die Zustimmung beider Elternteile für den Kassenwechsel des Kindes?
Ist die Franchise CHF 0 immer besser für ein Kind?
Meinen Brief erhalten
Um Ihren Brief zu erstellen
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.