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Aide Résiliation Santé

Ratgeber

Studierende und Krankenversicherung in der Schweiz: das Wichtigste

Ein Studium in der Schweiz bedeutet fast immer eine Unterstellung unter die Grundversicherung. Zwischen möglichen Befreiungen, Kassenwechsel und Studienende: hier die nützlichen Regeln, um nicht mehr als nötig zu zahlen.

Der Grundsatz: obligatorische Grundversicherung

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich grundsätzlich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) anschliessen, auch Studierende. Der Anschluss muss rasch nach Wohnsitznahme erfolgen. Die Grundversicherung deckt die wesentliche Versorgung gleich wie für jede andere versicherte Person.

Schweizer Studierende unterliegen den üblichen Regeln: Franchisewahl, Selbstbehalt und Freiheit, den Versicherer nach dem gesetzlichen Kalender zu wechseln. Kein Sonderstatus befreit eine in der Schweiz wohnhafte studierende Person automatisch von der Grundversicherung.

Studierende aus dem Ausland: die Befreiung unter Bedingungen

Ausländische Studierende, die zum Studium in die Schweiz kommen, können in bestimmten Fällen die Befreiung vom KVG beantragen, wenn sie über eine gleichwertige Deckung in ihrem Land verfügen. Diese Befreiung ist nicht automatisch: Sie hängt vom Kanton und der Art der ausländischen Deckung ab und muss in einer begrenzten Frist nach Ankunft beantragt werden.

Wird die Befreiung abgelehnt oder nicht rechtzeitig beantragt, wird der Anschluss an die Grundversicherung obligatorisch. Es lohnt sich daher, diese Frage gleich nach Ankunft zu prüfen, statt später Prämienrückstände zu entdecken.

Prämien während des Studiums optimieren

Da die Grundversicherung überall identisch ist, ist der einzige Spar-Hebel beim Obligatorium die Wahl des Versicherers, der Franchise und des Modells (Hausarzt, Telemedizin, Netzwerk). Junge Erwachsene profitieren zudem je nach den im System vorgesehenen Altersgruppen von tieferen Prämien als ältere Erwachsene.

Für den Wechsel des Grundversicherers folgen Sie dem gesetzlichen Jahresende-Kalender. Haben Sie auch eine Zusatzversicherung, prüfen Sie deren Bedingungen separat: Sie untersteht dem VVG, nicht dem Kalender der Grundversicherung.

Am Ende des Studiums

Ein Wegzug ins Ausland nach dem Studium kann das Ende der Schweizer Unterstellung begründen, vorbehältlich Nachweisen. Bleiben Sie zum Arbeiten in der Schweiz, behalten Sie die Grundversicherung und können Franchise und Modell nach Ihren neuen Einkünften neu bewerten.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus dem Ausland zum Studium kommen, ist ein Antrag auf KVG-Befreiung nur unter strengen Bedingungen und in einer kurzen Frist nach Ankunft möglich. Danach wird die Schweizer Unterstellung obligatorisch.

Häufige Fragen

Kann eine studierende Person von der Grundversicherung befreit werden?
Nur bestimmte aus dem Ausland kommende Studierende mit gleichwertiger Deckung können eine Befreiung beantragen, unter Bedingungen und in kurzer Frist. Eine in der Schweiz wohnhafte studierende Person ohne diese Situation bleibt der Grundversicherung unterstellt.
Wie wechselt eine studierende Person die Kasse?
Gleich wie jede versicherte Person: unter Einhaltung des gesetzlichen Jahresende-Kalenders für die Grundversicherung, kostenlos. Eine allfällige Zusatzversicherung folgt ihren eigenen Vertragsregeln.

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