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Grundversicherung wechseln UND Zusatzversicherung kündigen: zwei Termine im selben Jahr koordinieren

Sie möchten Ihre Grundversicherung per 30. November wechseln, doch Ihre Zusatzversicherung (VVG) folgt einem anderen Kalender. So steuern Sie beide Kündigungen, ohne ohne Deckung dazustehen oder doppelt versichert zu sein.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Zwei Verträge, zwei Logiken: warum Sie sie nicht gemeinsam behandeln können

Viele Versicherte glauben, ein einziges Schreiben genüge, um Grund- und Zusatzversicherung gleichzeitig zu verlassen. Das ist falsch. Die Grundversicherung untersteht dem KVG, einem Bundesgesetz mit einheitlichem Rahmen für alle Kassen: einmonatige Frist, Termin per 31. Dezember, Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse. Die Zusatzversicherung dagegen untersteht dem VVG, einem privatrechtlichen Vertrag. Jeder Versicherer legt eigene Laufzeit, Frist und Termin fest.

Konkret verfolgen Ihr Kündigungsschreiben für die Grundversicherung und jenes für die Zusatzversicherung zwei verschiedene Ziele, selbst wenn beide am gleichen Tag abgehen. Vermengen Sie beide Regimes in einem schlecht formulierten Dokument, riskieren Sie, dass nur ein Teil bearbeitet wird. Die goldene Regel: ein Schreiben pro Vertrag, jeweils mit Policennummer und der anwendbaren gesetzlichen Grundlage. Prüfen Sie stets bei Ihrem Versicherer, welches Regime welche Leistung deckt, bevor Sie schreiben.

Der Termin der Grundversicherung: ein strikter, überall gleicher Kalender

Bei der Grundversicherung ist der Kalender nicht verhandelbar. Wenn Sie die Mindestfranchise zahlen und kein Modell mit besonderer Bindungsdauer gewählt haben, können Sie per 31. Dezember kündigen. Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat: Ihre aktuelle Kasse muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im November erhalten haben. Massgebend ist nicht das Versanddatum, sondern der Eingang. Versenden Sie daher eingeschrieben und mit einigen Tagen Reserve.

### Die Falle der Doppeldeckung Bevor die alte Kasse Sie entlässt, verlangt sie die Bestätigung, dass die neue Kasse Sie für die Grundversicherung aufgenommen hat. Das ist ein gesetzlicher Schutz: Niemand darf ohne obligatorische Versicherung bleiben. Die neue Aufnahme muss also abgeschlossen sein, bevor die alte endet, damit per 1. Januar eine lückenlose Deckung besteht. Bestätigt die neue Kasse verspätet, wird Ihre alte Kündigung ausgesetzt, und Sie bleiben ohne Unterbruch versichert.

Der Termin der Zusatzversicherung: lesen Sie zuerst Ihre Bedingungen

Die Zusatzversicherung nach VVG folgt keinem einheitlichen Kalender. Manche Policen laufen per 31. Dezember mit dreimonatiger Frist aus, andere erneuern sich am Jahrestag des Vertrags, wieder andere sehen eine mehrjährige Laufzeit vor. Die einzige verlässliche Quelle sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Sie unterschrieben haben. Holen Sie diese hervor, suchen Sie die Kündigungsklausel und notieren Sie schwarz auf weiss das späteste Versanddatum Ihres Schreibens.

Dieses Datum kann deutlich vor dem Termin der Grundversicherung liegen. Verlangt Ihre Zusatzversicherung drei Monate Frist für einen Termin per 31. Dezember, muss Ihr Schreiben spätestens Ende September abgehen. Sie sehen die Verschiebung: Die Kündigung der Zusatzversicherung bereitet man oft vor jener der Grundversicherung vor, obwohl der Endtermin identisch ist. Richten Sie den VVG-Kalender daher nie ungeprüft nach dem KVG-Kalender aus.

Die Methode, um zwei Kündigungen fehlerfrei zu koordinieren

Erstellen Sie bereits ab September ein Datenblatt zu jedem Vertrag. Für die Grundversicherung: Regime KVG, Termin 31. Dezember, Frist ein Monat, Eingang Ende November. Für die Zusatzversicherung: Entnehmen Sie den AVB Laufzeit, Frist und spätestes Versanddatum. Tragen Sie beide Termine in einen Kalender ein. So erkennen Sie sofort, welcher zuerst fällig wird, und vermeiden das klassische Vergessen der Zusatzversicherung, deren Frist länger ist.

### Sichern Sie die neue Deckung im Voraus Kündigen Sie eine Zusatzversicherung nie, bevor eine geprüfte Ersatzlösung steht. Anders als bei der Grundversicherung gilt im VVG keine Aufnahmepflicht: Ein neuer Versicherer kann Ihr Dossier ablehnen oder Vorbehalte anbringen, etwa je nach Gesundheitszustand. Lassen Sie deshalb Ihre neue Zusatzversicherung bestätigen und versenden erst danach die Kündigung der alten. Bei der Grundversicherung dagegen ist die Aufnahme garantiert: keine Angst vor Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen.

Sparen ohne Deckungslücke: die richtigen Reflexe

Die Koordination beider Kündigungen ist oft die Gelegenheit, Ihre Prämien zu senken. Wenn Sie die Kassen für die Grundversicherung vergleichen und Ihre Franchise anpassen, können Sie spürbar sparen, je nach Profil und Kanton mitunter in der Grössenordnung von 10 bis 25 Prozent der Grundprämie. Bei der Zusatzversicherung entlastet ein Angebotsvergleich und das Beibehalten nur der wirklich nützlichen Deckungen das Jahresbudget zusätzlich, ohne auf die für Sie wichtigen Leistungen zu verzichten.

Verwechseln Sie Sparen jedoch nicht mit Überstürzung. Eine noch benötigte Zusatzversicherung zu früh zu kündigen oder die Frist der Grundversicherung zu verpassen, kostet mehr als der erhoffte Gewinn. Der richtige Ansatz: zuerst die neuen Deckungen absichern, jede Frist einhalten, dann die Kündigungen eingeschrieben versenden. Ein Monat ohne Spitaldeckung kann mehrere Jahre Prämienersparnis zunichtemachen.

Gut zu wissen

Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherung (VVG) sind zwei unabhängige Verträge mit oft unterschiedlichen Terminen und Fristen. Bei der Grundversicherung erfolgt der Wechsel per 31. Dezember mit einmonatiger Frist; die Kündigung muss Ende November bei der Kasse eintreffen. Bei der VVG zählen allein die Bedingungen Ihres Vertrags. Behandeln Sie beide getrennt, planen Sie sie aber gemeinsam ab dem Herbst.

Häufige Fragen

Kann ich Grund- und Zusatzversicherung im selben Brief kündigen?
Das ist nicht ratsam. Die Grundversicherung untersteht dem KVG, die Zusatzversicherung dem VVG – zwei Regimes mit unterschiedlichen Terminen und Fristen. Verfassen Sie pro Vertrag ein eigenes Schreiben mit Policennummer und gesetzlicher Grundlage. So verhindern Sie, dass nur eine der beiden Kündigungen bearbeitet wird. Versenden Sie jeden Brief eingeschrieben, damit Sie einen Empfangsnachweis haben, der für die Fristwahrung massgebend ist.
Was passiert, wenn ich die Grundversicherung kündige, die neue Kasse aber noch nicht bestätigt hat?
Sie bleiben gedeckt. Die alte Kasse entlässt Ihre Grundversicherung erst nach Bestätigung Ihrer Aufnahme andernorts. Das ist ein gesetzlicher Schutz: Niemand darf ohne obligatorische Versicherung dastehen. Verzögert sich die neue Aufnahme, wird Ihre Kündigung ausgesetzt und Sie bleiben bei Ihrer aktuellen Kasse versichert. Schliessen Sie die neue Aufnahme dennoch vor dem 1. Januar ab, um eine lückenlose Kontinuität zu sichern und administrative Unklarheiten zu vermeiden.
Meine Zusatzversicherung hat einen anderen Termin als die Grundversicherung: welche zuerst kündigen?
Oft die Zusatzversicherung, da ihre Frist meist länger ist. Eine VVG-Police kann drei Monate Frist verlangen, was das späteste Versanddatum in den Herbst, teils schon in den September, vorverlegt. Die Grundversicherung kündigen Sie mit einmonatiger Frist per 31. Dezember. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung, tragen Sie beide Termine in einen Kalender ein und behandeln Sie vorrangig jene, deren Frist zuerst abläuft.

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