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KVG-Kassenwechsel im November: praktischer Leitfaden für fristgerechte Kündigung

KVG-Kassenwechsel per 1. Januar erfordert Kündigung bis 30. November. Checkliste, Fristen, Fallen vermeiden und optimale Vorgehensweise.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

KVG-Kassenwechsel-Kalender

Für Kassenwechsel per 1. Januar: (1) Oktober/Anfang November — Kassen vergleichen; (2) Anfang November — Kündigungsbrief eingeschrieben versenden; (3) bis 30. November — Brief muss EINGEGANGEN sein; (4) November/Dezember — bei neuer Kasse einschreiben.

Achtung: Versanddatum ≠ Eingangsdatum. Brief am 29. November, Eingang 1. Dezember: Kündigung ungültig. Sicherheitshalber Anfang November versenden.

Kündigungsbrief: erforderlicher Inhalt

Der Kündigungsbrief muss enthalten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Versichertennummer (auf Versicherungsausweis), Kündigungsdatum (31. Dezember des laufenden Jahres, Wirkung 1. Januar), Unterschrift. Eingeschrieben senden — Versandnachweis aufbewahren.

Einfache Formulierung: 'Ich kündige hiermit meinen KVG-Versicherungsvertrag per 31. Dezember [Jahr]. Ich bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung.' Die Kasse muss die Kündigung bestätigen.

Einschreibung neue Kasse: Reihenfolge der Schritte

Empfohlene Vorgehensweise: (1) zuerst bei neuer Kasse einschreiben; (2) schriftliche Aufnahmebestätigung per 1. Januar anfordern; (3) dann alte Kasse kündigen mit Aufnahmebestätigung neuer Kasse als Beleg.

Viele Kassen bieten Online-Einschreibung. Informieren Sie sich über Aufnahmefristen — für VVG manchmal Gesundheitsfragebogen, aber KVG ohne Fragebogen.

Häufige Fallen beim November-Kassenwechsel

Falle 1 — 30. November-Frist verpassen: Brief muss VOR dem 30. November eingehen. 3-4 Posttage einrechnen, anfang November versenden.

Falle 2 — VVG vergessen: Falls VVG beim gleichen Versicherer wie KVG, prüfen ob verknüpft oder separat. KVG und VVG getrennt kündigen.

Was tun bei verpasstem 30. November?

30. November verpasst: Sie bleiben das nächste ganze Jahr bei Ihrer aktuellen Kasse. Nächste Chance: November des nächsten Jahres. Ausserordentliche Gründe (Umzug, VVG-Unzulänglichkeit) vorbehalten.

Bei erheblicher Prämienerhöhung (oft Oktober angekündigt): bis 31. Dezember kündigen mit Wirkung 1. März — aber nur für VVG, nicht KVG. KVG bei Prämienerhöhung: andere Vertragsregeln.

Gut zu wissen

Schlüsseldatum: Ihr Kündigungsbrief muss bis 30. November bei Ihrer aktuellen Kasse EINGEHEN (nicht nur abgeschickt). Anfang November senden. Kündigung ohne neue Affiliation nicht möglich — zuerst bei neuer Kasse einschreiben. Kündigungsbestätigung alte Kasse und Aufnahmebestätigung neue Kasse aufbewahren.

Häufige Fragen

Meine Kasse sagt, sie habe meinen Brief nicht vor dem 30. November erhalten. Was tun?
Ihr Einschreibebeleg (Postquittung) belegt das Versanddatum. Bei beweisbarem Eingang vor 30. November (Postverfolgung) ist die Kündigung gültig. Bei Streit: KVG-Ombudsman kontaktieren.
Kann ich die KVG-Kasse im Laufe des Jahres (vor November) wechseln?
Nein. Kassenwechsel KVG nur per 1. Januar (Kündigung bis 30. November). Ausnahme: Prämienerhöhung — kurzfristige Kündigung möglich; Vertragsbedingungen prüfen.
Ich muss die Kasse wechseln, habe aber eine laufende VVG. Verliere ich die VVG-Deckung?
Die VVG ist ein separater Vertrag. Bei reiner KVG-Kündigung mit VVG bei anderer Kasse (oder separat): VVG läuft weiter. VVG beim gleichen Versicherer: vor Kündigung prüfen ob VVG an KVG geknüpft oder unabhängig.

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