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KVG-Kassenwechsel im November: praktischer Leitfaden für fristgerechte Kündigung
KVG-Kassenwechsel per 1. Januar erfordert Kündigung bis 30. November. Checkliste, Fristen, Fallen vermeiden und optimale Vorgehensweise.
Von Équipe JA Technology ·

KVG-Kassenwechsel-Kalender
Für Kassenwechsel per 1. Januar: (1) Oktober/Anfang November — Kassen vergleichen; (2) Anfang November — Kündigungsbrief eingeschrieben versenden; (3) bis 30. November — Brief muss EINGEGANGEN sein; (4) November/Dezember — bei neuer Kasse einschreiben.
Achtung: Versanddatum ≠ Eingangsdatum. Brief am 29. November, Eingang 1. Dezember: Kündigung ungültig. Sicherheitshalber Anfang November versenden.
Kündigungsbrief: erforderlicher Inhalt
Der Kündigungsbrief muss enthalten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Versichertennummer (auf Versicherungsausweis), Kündigungsdatum (31. Dezember des laufenden Jahres, Wirkung 1. Januar), Unterschrift. Eingeschrieben senden — Versandnachweis aufbewahren.
Einfache Formulierung: 'Ich kündige hiermit meinen KVG-Versicherungsvertrag per 31. Dezember [Jahr]. Ich bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung.' Die Kasse muss die Kündigung bestätigen.
Einschreibung neue Kasse: Reihenfolge der Schritte
Empfohlene Vorgehensweise: (1) zuerst bei neuer Kasse einschreiben; (2) schriftliche Aufnahmebestätigung per 1. Januar anfordern; (3) dann alte Kasse kündigen mit Aufnahmebestätigung neuer Kasse als Beleg.
Viele Kassen bieten Online-Einschreibung. Informieren Sie sich über Aufnahmefristen — für VVG manchmal Gesundheitsfragebogen, aber KVG ohne Fragebogen.
Häufige Fallen beim November-Kassenwechsel
Falle 1 — 30. November-Frist verpassen: Brief muss VOR dem 30. November eingehen. 3-4 Posttage einrechnen, anfang November versenden.
Falle 2 — VVG vergessen: Falls VVG beim gleichen Versicherer wie KVG, prüfen ob verknüpft oder separat. KVG und VVG getrennt kündigen.
Was tun bei verpasstem 30. November?
30. November verpasst: Sie bleiben das nächste ganze Jahr bei Ihrer aktuellen Kasse. Nächste Chance: November des nächsten Jahres. Ausserordentliche Gründe (Umzug, VVG-Unzulänglichkeit) vorbehalten.
Bei erheblicher Prämienerhöhung (oft Oktober angekündigt): bis 31. Dezember kündigen mit Wirkung 1. März — aber nur für VVG, nicht KVG. KVG bei Prämienerhöhung: andere Vertragsregeln.
★ Gut zu wissen
Schlüsseldatum: Ihr Kündigungsbrief muss bis 30. November bei Ihrer aktuellen Kasse EINGEHEN (nicht nur abgeschickt). Anfang November senden. Kündigung ohne neue Affiliation nicht möglich — zuerst bei neuer Kasse einschreiben. Kündigungsbestätigung alte Kasse und Aufnahmebestätigung neue Kasse aufbewahren.
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Häufige Fragen
Meine Kasse sagt, sie habe meinen Brief nicht vor dem 30. November erhalten. Was tun?
Kann ich die KVG-Kasse im Laufe des Jahres (vor November) wechseln?
Ich muss die Kasse wechseln, habe aber eine laufende VVG. Verliere ich die VVG-Deckung?
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