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Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Was sagt das Schweizer Gesetz zur Kündigung der Krankenversicherung?

Grund oder Zusatz: Die Regeln stammen nicht aus demselben Text. Hier ein klarer Wegweiser zwischen KVG und VVG, um zu wissen, welches Recht für Ihre Kündigung gilt.

Zwei Gesetze, zwei Logiken

In der Schweiz teilt sich die Krankenversicherung in zwei Rechtsbereiche. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung regelt das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Sie ist obligatorisch, ihr Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und überall gleich, und die Aufnahme ist garantiert. Die Zusatzversicherung untersteht dagegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), einem privatrechtlichen Bereich, in dem jeder Vertrag eigene Leistungen und Bedingungen festlegt.

Diese Zweiteilung erklärt die meisten Missverständnisse zur Kündigung. Was für die Grundversicherung gilt, gilt nicht für den Zusatz und umgekehrt. Vor jedem Schritt ist der richtige Reflex daher, zu erkennen, welchem Bereich der zu kündigende Vertrag angehört, indem Sie prüfen, ob KVG oder VVG auf Ihrer Police steht.

Was das Gesetz für die Grundversicherung vorsieht

Für die Grundversicherung organisiert das KVG einen Kassenwechsel zum Jahresende, sofern die Kündigung rechtzeitig eintrifft und die Prämien bezahlt sind. Die Aufnahme in die neue Kasse ist garantiert, ohne Gesundheitsfragebogen: Keine Kasse kann Sie ablehnen. Bestimmte Situationen (etwa eine mitgeteilte Prämienerhöhung) eröffnen ein Kündigungsrecht ausserhalb des ordentlichen Ablaufs.

Die Deckungskontinuität ist eine zentrale Garantie: Da die Grundversicherung obligatorisch ist, können Sie beim Kassenwechsel nie ohne Schutz dastehen, sofern Sie zuerst anderswo abschliessen und dann kündigen.

Was das Gesetz beim Zusatz dem Vertrag überlässt

Beim Zusatz setzt das VVG einen Rahmen, doch die konkreten Regeln stehen grösstenteils in Ihren Bedingungen: Ablauf, Vorlauf, mögliche Mindestdauer, ausserordentliche Rechte bei Prämienerhöhung oder Schadenfall. Anders als bei der Grundversicherung kann der Versicherer in vorgesehenen Fällen kündigen, und ein neuer Versicherer kann die Aufnahme ablehnen oder an Bedingungen knüpfen.

Mit anderen Worten: Der Zusatz lässt sich nicht «jederzeit» kündigen, er folgt der Mechanik Ihres Vertrags. Erste Quelle ist daher stets Ihre Bedingungen, die den im Internet gefundenen Allgemeinplätzen vorgehen.

Dieser grundlegende Unterschied rechtfertigt, Grund und Zusatz getrennt zu behandeln, auch beim selben Versicherer.

Von der Theorie zum Brief

Haben Sie Bereich und Weg bestimmt, erzeugen Sie hier ein passendes, datiertes und unterschriftsbereites Schreiben. Es wird kein Betrag erfunden: Das Werkzeug übernimmt Ihre Angaben und das genannte Enddatum.

Gut zu wissen

Der erste rechtliche Reflex ist zu prüfen, ob KVG oder VVG auf Ihrer Police steht: Dieses Wort bestimmt, welche Kündigungsregeln gelten.

Häufige Fragen

Setzt das Gesetz eine einheitliche Frist zur Kündigung der Krankenversicherung?
Nein. Das KVG regelt die Fristen der Grundversicherung (Kassenwechsel zum Ablauf), während der Zusatz dem VVG und vor allem Ihren Bedingungen folgt. Beide werden nicht nach denselben Regeln gekündigt.
Kann der Versicherer meine Kündigung ablehnen?
Bei der Grundversicherung nein, wenn die Frist gewahrt und die Prämien bezahlt sind. Beim Zusatz muss die Kündigung die Vertragsbedingungen wahren; ein ausserordentlicher Grund setzt einen anerkannten Fall und eine kurze Frist voraus.

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