Aller au contenu
Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Doppelte Zusatzversicherung vermeiden und die überflüssige Deckung kündigen

Zweimal für vergleichbare Leistungen zu zahlen ist häufig und unnötig. Hier, wie Sie eine doppelte Zusatzdeckung erkennen und die überflüssige kündigen.

Wie Doppeldeckungen entstehen

Doppelte Zusatzdeckungen entstehen oft unbemerkt: ein vor langer Zeit abgeschlossenes, vergessenes Produkt, eine bereits in einem anderen Vertrag enthaltene Deckung oder zwei Zusatzversicherungen mit weitgehend überlappenden Leistungen. Da der Zusatz dem Privatrecht (VVG) untersteht, hindert technisch nichts am Kumulieren, doch es kann bedeuten, zweimal für vergleichbare Leistungen zu zahlen.

Der erste Reflex ist, Ihre aktuellen Zusatzdeckungen aufzulisten und ihre Leistungen zu vergleichen. Decken zwei Produkte im Wesentlichen dieselben Bedürfnisse (etwa zwei Spitaldeckungen oder zwei Komplementärmedizinen), haben Sie wahrscheinlich eine Doppelung zu bereinigen.

Welche Sie kündigen

Ist die Doppelung erkannt, vergleichen Sie beide Produkte nach konkreten Kriterien: tatsächlicher Leistungsumfang, Bedingungen, allfällige noch laufende Mindestdauer und Servicequalität. Behalten Sie das passendere und kündigen Sie das andere. Achtung: Kündigen Sie keine nützliche Deckung im Glauben an eine Doppelung; prüfen Sie zuerst, ob sich die Leistungen wirklich überlappen.

Beachten Sie auch die Kalenderzwänge: Jedes Produkt hat eigenen Ablauf und Vorlauf. Die zu streichende Doppelung ist nur zu ihrem ordentlichen Ablauf kündbar, ausser bei ausserordentlichem Grund. Ermitteln Sie also für jedes das richtige Datum.

Da die Zusatzversicherung nicht obligatorisch ist, lässt das Streichen einer Doppelung Sie nicht ohne Schutz: Die behaltene Deckung wirkt normal weiter.

Die Kündigung sauber formalisieren

Nennen Sie im Brief genau das zu kündigende Produkt und seine Policennummer und geben Sie das gewünschte Enddatum an. Präzisieren Sie, dass die anderen Deckungen nicht betroffen sind, damit der Versicherer die behaltene Zusatzversicherung nicht anrührt. Senden Sie nachverfolgbar und bewahren Sie den Nachweis.

Sind beide Produkte beim selben Versicherer, ist diese Präzision umso wichtiger, um Verwechslungen zu vermeiden.

Den Brief des richtigen Vertrags vorbereiten

Hier erzeugen Sie ein auf das doppelte Produkt gezieltes, unterschriftsbereites Schreiben. Es wird kein Betrag erfunden: nur Ihre Angaben und das Enddatum übernommen.

Gut zu wissen

Bevor Sie eine vermeintliche Doppelung kündigen, vergleichen Sie die Leistungen wirklich: Zwei ähnlich benannte Produkte decken nicht immer dieselben Bedürfnisse.

Häufige Fragen

Ist es verboten, zwei Zusatzversicherungen zu haben?
Nein. Der Zusatz untersteht dem Privatrecht, das Kumulieren ist nicht verboten. Doch zweimal für überlappende Leistungen zu zahlen, ist selten nützlich: Besser, die Doppelung zu kündigen.
Wie weiss ich, welche ich behalte?
Vergleichen Sie den tatsächlichen Leistungsumfang, die Bedingungen, die allfällige Mindestdauer und die Servicequalität. Behalten Sie das passendere Produkt und kündigen Sie das andere zu seinem Ablauf.

Meinen Brief erhalten

Um Ihren Brief zu erstellen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.

  • FINMA-zugelassener Broker F01104644
  • Daten in der Schweiz gehostet
  • 100 % kostenlos
  • Unverbindlich

Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnerbroker Sie zurückrufen kann.

Ihre Daten sind in guten Händen

Unser Partnerbroker ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, von der FINMA zugelassenen Schweizer Partnerbroker übermittelt (Nr. F01104644.

  • Daten in der Schweiz gespeichert, verschlüsselt mit TLS 1.3 + AES-256.
  • Konform mit dem revidierten DSG. Kein Weiterverkauf an nicht autorisierte Dritte.
  • Persönlicher PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden.