Aller au contenu
Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Frist zur Kündigung der Grundversicherung (KVG) und Kassenwechsel

Die Grundversicherung folgt gesetzlichen Fristen, nicht Ihrem Vertrag. So funktioniert der Kassenwechsel zum Jahresablauf.

Ein gesetzlicher Rahmen, für alle Kassen gleich

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung untersteht dem KVG. Das hat eine wichtige Folge: Die Kündigungsfristen sind überall gleich, unabhängig von Ihrer Kasse, weil sie aus dem Gesetz stammen und nicht aus eigenen Vertragsbedingungen. Das macht den Kassenwechsel zu einem standardisierten Verwaltungsschritt statt zu einer Verhandlung.

Die Kündigung der Grundversicherung richtet sich nach dem Jahresende. Damit ein Wechsel auf den 1. Januar wirkt, muss Ihre Kündigung Ihre aktuelle Kasse vor dem Stichtag erreichen, und Prämien sowie Kostenbeteiligungen müssen bezahlt sein. Erfüllen Sie beides, kann Sie keine Kasse über die gesetzlichen Bedingungen hinaus halten.

Garantierte Kontinuität, nie eine Lücke

Da die Grundversicherung obligatorisch ist, können Sie nie ohne Deckung dastehen. Richtig ist, zuerst bei der neuen Kasse abzuschliessen und dann die alte fristgerecht zu kündigen. Die neue Kasse darf die Aufnahme in die Grundversicherung nicht verweigern und keinen Gesundheitsfragebogen verlangen: Die Aufnahme ist für alle garantiert.

Über den Jahresablauf hinaus eröffnen manche Situationen ein Kündigungsrecht ausserhalb der Frist, etwa bei einer mitgeteilten Prämienerhöhung. Das Prinzip bleibt: innert der im Avis genannten Frist handeln und nachverfolgbar versenden.

Versicherungsmodell und Franchise: was mitwandert

Ein Kassenwechsel bedeutet nicht, bei allen Parametern neu zu beginnen. Die gewählte Franchise bleibt eine jährliche Wahl: Sie können sie behalten oder beim Wechsel innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Stufen anpassen. Auch das Versicherungsmodell (Hausarzt, Telemedizin, Ärztenetz oder Standardmodell) wird mit der neuen Kasse neu festgelegt; es beeinflusst die Organisation Ihrer Behandlung, nicht aber den Leistungskatalog, der in der Grundversicherung überall gleich ist.

Entscheidend ist, zwei getrennte Entscheide nicht zu vermischen: einerseits die alte Kasse kündigen, andererseits bei der neuen das richtige Modell und die richtige Franchise wählen. Der erste folgt der gesetzlichen Frist; der zweite ist eine persönliche Abwägung zwischen freier Arztwahl und Organisation der Behandlung.

Prüfen Sie auch laufende Leistungen: Eine zum Jahresende begonnene Behandlung läuft ohne Unterbruch weiter, da der KVG-Katalog gesetzlich garantiert ist, egal bei welcher Kasse. Sie verlieren beim Wechsel also kein Recht; Sie wechseln nur den administrativen Ansprechpartner.

Den Wechsel in Ruhe vorbereiten

Um Fehler zu vermeiden, bestimmen Sie den Stichtag, bestätigen die Aufnahme anderswo und senden die Kündigung über einen Weg, der das Eingangsdatum belegt. Hier erzeugen Sie ein unterschriftsbereites Schreiben für einen Kassenwechsel zum Jahresende, ohne erfundene Beträge.

Gut zu wissen

Begleichen Sie laufende Prämien und Kostenbeteiligungen vor dem Wechsel: Eine Kasse kann den Austritt zurückhalten, solange Rückstände bestehen.

Häufige Fragen

Kann eine Kasse meine Kündigung der Grundversicherung ablehnen?
Nein, wenn die Kündigung die gesetzliche Frist wahrt und Ihre Prämien bezahlt sind. Die Aufnahme in die neue Kasse ist zudem garantiert, ohne Gesundheitsprüfung.
Entsteht zwischen zwei Kassen eine Deckungslücke?
Nein. Schliessen Sie zuerst neu ab und kündigen dann, ist die Deckung lückenlos: Die neue Kasse übernimmt am 1. Januar.

Meinen Brief erhalten

Um Ihren Brief zu erstellen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.

  • FINMA-zugelassener Broker F01104644
  • Daten in der Schweiz gehostet
  • 100 % kostenlos
  • Unverbindlich

Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnerbroker Sie zurückrufen kann.

Ihre Daten sind in guten Händen

Unser Partnerbroker ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, von der FINMA zugelassenen Schweizer Partnerbroker übermittelt (Nr. F01104644.

  • Daten in der Schweiz gespeichert, verschlüsselt mit TLS 1.3 + AES-256.
  • Konform mit dem revidierten DSG. Kein Weiterverkauf an nicht autorisierte Dritte.
  • Persönlicher PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden.