Aller au contenu
Aide Résiliation Santé

Gemeinden

Krankenversicherung kündigen in Lussery-Villars

Das Vorgehen und ein Musterschreiben, um Ihre Krankenversicherung in Lussery-Villars, Kanton Waadt, zu kündigen.

Krankenversicherung kündigen in Lussery-Villars

Lussery-Villars gehört zum Kanton Waadt. Wie für jede Schweizer Gemeinde folgt die Kündigung der Grundversicherung einem strengen gesetzlichen Kalender, den diese Seite mit einem anpassbaren Musterschreiben erklärt.

Kanton

Waadt

Wichtigste PLZ

1307

Hauptsprache

Französisch

Erwachsenenprämie 2026

von 473 bis 721 CHF / Monat

Erwachsenen-Bandbreite 2026 für die Prämienregion von Lussery-Villars (nicht der Durchschnitt des gesamten Kantons Waadt): Für Lussery-Villars gilt eine eigene BAG-Prämienregion. Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.

Quelle: OFSP-Prämien 2026, veröffentlicht im 09/2025.

Gesetzliche Eckdaten für Lussery-Villars

Frist Grundversicherung (KVG)
Kündigung bei der Kasse bis spätestens 30. November, Wirkung ab 1. Januar
Ausserordentliches Kündigungsrecht
1 Monat ab Ankündigung einer Prämienerhöhung, Wirkung per 31. Dezember
Jährliche Franchise (Grundversicherung)
300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF je nach Wahl
Zusatzversicherung (VVG)
Frist meist per 31. Dezember, Kündigungsfrist von rund 3 Monaten je nach Vertrag

So kündigen Sie in Lussery-Villars, Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie Ihre Fristen

    Bei der Grundversicherung muss die Kündigung auf Jahresende bis spätestens 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen (Wirkung per 31. Dezember). Unterjährig eröffnet eine Prämienerhöhung ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

  2. Wählen Sie zuerst die neue Kasse

    Vergleichen Sie die Angebote in Lussery-Villars bei gleichwertigen Leistungen und treten Sie der neuen Kasse bei, BEVOR Sie die alte kündigen. Ihr Grundschutz darf nie unterbrochen werden.

  3. Senden Sie Ihre Kündigung

    Senden Sie ein Kündigungsschreiben per Einschreiben an Ihre aktuelle Kasse mit Angabe des Wirkungsdatums. Bewahren Sie den Versandnachweis und die Beitrittsbestätigung der neuen Kasse auf.

Lokaler Kontext in Lussery-Villars

Ob Sie im Zentrum von Lussery-Villars oder in einer Nachbargemeinde des Kantons Waadt wohnen, das Kündigungsverfahren bleibt dasselbe. Nur Ihre Prämienregion, abhängig von Ihrer PLZ, kann den Betrag der Grundversicherung verändern.

Gut zu wissen

Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist überall in der Schweiz identisch: In Lussery-Villars wie anderswo bedeutet eine tiefere Prämie nie weniger Schutz für die Grundversicherung.

Ihre Kündigung in Lussery-Villars vorbereiten

Erstellen Sie Ihr auf Ihre Situation in Lussery-Villars zugeschnittenes Kündigungsschreiben, bereit zum Ausdrucken oder Versenden.

Um Ihren Brief zu erstellen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.

  • FINMA-zugelassener Broker F01104644
  • Daten in der Schweiz gehostet
  • 100 % kostenlos
  • Unverbindlich

Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnerbroker Sie zurückrufen kann.

Kündigungsfrist Grundversicherung

TageStd.Min.

Kündigung bis 30. November eingegangen, Wirkung ab 1. Januar.

Ihre Daten sind in guten Händen

Unser Partnerbroker ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, von der FINMA zugelassenen Schweizer Partnerbroker übermittelt (Nr. F01104644.

  • Daten in der Schweiz gespeichert, verschlüsselt mit TLS 1.3 + AES-256.
  • Konform mit dem revidierten DSG. Kein Weiterverkauf an nicht autorisierte Dritte.
  • Persönlicher PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden.

Krankenkassen in Lussery-Villars

Die grossen Kassen sind in der ganzen Schweiz tätig; hier einige Kassen, deren Kündigungs-Merkblatt Sie einsehen können.

Häufige Fragen in Lussery-Villars

Welche Frist gilt für die Kündigung meiner Grundversicherung in Lussery-Villars?
Die ordentliche KVG-Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen, mit Wirkung per 31. Dezember. Bei einer angekündigten Prämienerhöhung gilt zudem ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Hängen meine Prämien von meiner Adresse in Lussery-Villars ab?
Ja: Die Grundprämie hängt von Ihrem Kanton (Waadt) und Ihrer Prämienregion, also Ihrer PLZ, ab. Der Leistungsinhalt ist überall in der Schweiz identisch.
Muss ich kündigen, bevor ich anderswo abschliesse?
Nein, umgekehrt: Treten Sie zuerst der neuen Kasse bei, holen Sie die Bestätigung ein und kündigen Sie dann die alte, um jede Versicherungslücke zu vermeiden.