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Krankenversicherung kündigen in La Chaux-de-Fonds

Das Vorgehen und ein Musterschreiben, um Ihre Krankenversicherung in La Chaux-de-Fonds, Kanton Neuenburg, zu kündigen.

Krankenversicherung kündigen in La Chaux-de-Fonds

Sie wohnen in La Chaux-de-Fonds und möchten die Kasse wechseln? Das Verfahren ist im ganzen Kanton Neuenburg identisch: ein schriftliches Kündigungsschreiben, fristgerecht versandt.

Kanton

Neuenburg

Wichtigste PLZ

2300

Hauptsprache

Französisch

Erwachsenenprämie 2026

von 528 bis 794 CHF / Monat

Erwachsenen-Bandbreite 2026 für die Prämienregion von La Chaux-de-Fonds (nicht der Durchschnitt des gesamten Kantons Neuenburg): Für La Chaux-de-Fonds gilt eine eigene BAG-Prämienregion. Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.

Quelle: OFSP-Prämien 2026, veröffentlicht im 09/2025.

Gesetzliche Eckdaten für La Chaux-de-Fonds

Frist Grundversicherung (KVG)
Kündigung bei der Kasse bis spätestens 30. November, Wirkung ab 1. Januar
Ausserordentliches Kündigungsrecht
1 Monat ab Ankündigung einer Prämienerhöhung, Wirkung per 31. Dezember
Jährliche Franchise (Grundversicherung)
300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF je nach Wahl
Zusatzversicherung (VVG)
Frist meist per 31. Dezember, Kündigungsfrist von rund 3 Monaten je nach Vertrag

So kündigen Sie in La Chaux-de-Fonds, Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie Ihre Fristen

    Bei der Grundversicherung muss die Kündigung auf Jahresende bis spätestens 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen (Wirkung per 31. Dezember). Unterjährig eröffnet eine Prämienerhöhung ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

  2. Wählen Sie zuerst die neue Kasse

    Vergleichen Sie die Angebote in La Chaux-de-Fonds bei gleichwertigen Leistungen und treten Sie der neuen Kasse bei, BEVOR Sie die alte kündigen. Ihr Grundschutz darf nie unterbrochen werden.

  3. Senden Sie Ihre Kündigung

    Senden Sie ein Kündigungsschreiben per Einschreiben an Ihre aktuelle Kasse mit Angabe des Wirkungsdatums. Bewahren Sie den Versandnachweis und die Beitrittsbestätigung der neuen Kasse auf.

Lokaler Kontext in La Chaux-de-Fonds

Ob Sie im Zentrum von La Chaux-de-Fonds oder in einer Nachbargemeinde des Kantons Neuenburg wohnen, das Kündigungsverfahren bleibt dasselbe. Nur Ihre Prämienregion, abhängig von Ihrer PLZ, kann den Betrag der Grundversicherung verändern.

Gut zu wissen

Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist überall in der Schweiz identisch: In La Chaux-de-Fonds wie anderswo bedeutet eine tiefere Prämie nie weniger Schutz für die Grundversicherung.

Ihre Kündigung in La Chaux-de-Fonds vorbereiten

Erstellen Sie Ihr auf Ihre Situation in La Chaux-de-Fonds zugeschnittenes Kündigungsschreiben, bereit zum Ausdrucken oder Versenden.

Um Ihren Brief zu erstellen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.

  • FINMA-zugelassener Broker F01104644
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Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnerbroker Sie zurückrufen kann.

Kündigungsfrist Grundversicherung

TageStd.Min.

Kündigung bis 30. November eingegangen, Wirkung ab 1. Januar.

Ihre Daten sind in guten Händen

Unser Partnerbroker ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, von der FINMA zugelassenen Schweizer Partnerbroker übermittelt (Nr. F01104644.

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Krankenkassen in La Chaux-de-Fonds

Die grossen Kassen sind in der ganzen Schweiz tätig; hier einige Kassen, deren Kündigungs-Merkblatt Sie einsehen können.

Häufige Fragen in La Chaux-de-Fonds

Welche Frist gilt für die Kündigung meiner Grundversicherung in La Chaux-de-Fonds?
Die ordentliche KVG-Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen, mit Wirkung per 31. Dezember. Bei einer angekündigten Prämienerhöhung gilt zudem ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Hängen meine Prämien von meiner Adresse in La Chaux-de-Fonds ab?
Ja: Die Grundprämie hängt von Ihrem Kanton (Neuenburg) und Ihrer Prämienregion, also Ihrer PLZ, ab. Der Leistungsinhalt ist überall in der Schweiz identisch.
Muss ich kündigen, bevor ich anderswo abschliesse?
Nein, umgekehrt: Treten Sie zuerst der neuen Kasse bei, holen Sie die Bestätigung ein und kündigen Sie dann die alte, um jede Versicherungslücke zu vermeiden.