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Milchpumpe und Stillberatung: Was die VVG-Zusatzversicherung uber die KVG-Mutterschaftspauschale hinaus uebernimmt
Sie stillen mit Muehe und fragen sich, ob die Miete einer elektrischen Milchpumpe und Stillberatungen erstattet werden? So ergaenzen sich KVG und eine VVG-Zusatzversicherung.
Von Équipe JA Technology ·

Der Fall: schwieriges Stillen und steigende Kosten
Stellen Sie sich die Lage einer jungen Mutter vor, deren Baby Schwierigkeiten beim Trinken hat. Der Milcheinschuss verzoegert sich, Schmerzen treten auf, und die Kinderaerztin empfiehlt, die Milch abzupumpen, um die Produktion anzuregen. Schnell entstehen zwei Kostenpunkte: die Miete einer elektrischen Doppelmilchpumpe, die leistungsfaehiger ist als ein Handmodell, sowie die Begleitung durch eine diplomierte Stillberaterin. Diese Leistungen sind nicht unerheblich und fallen ueber mehrere Wochen regelmaessig an.
Die zentrale Frage lautet also, was die Grundversicherung zahlt und was selbst getragen werden muss. Das KVG setzt einen klaren, aber bewusst begrenzten Sockel. Darueber hinaus kommt die VVG-Zusatzversicherung ins Spiel, mit Leistungen, die von Vertrag zu Vertrag stark variieren. Wer dieses Zusammenspiel versteht, vermeidet es, Kosten selbst zu zahlen, die ein rechtzeitig abgeschlossener, passender Vertrag haette decken koennen.
Was das KVG beim Stillen bereits abdeckt
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung uebernimmt eine Mutterschaftspauschale, die Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Nachsorge umfasst. Fuer das Stillen sieht das KVG ausdruecklich die Erstattung von drei Stillberatungen durch eine Hebamme oder eine qualifizierte Pflegefachperson vor. Wichtig: Waehrend der Schwangerschaft und bis acht Wochen nach der Geburt unterliegen diese mutterschaftsbezogenen Leistungen weder der Franchise noch dem Selbstbehalt.
### Milchpumpe: Material unter Bedingungen gedeckt Die Miete einer Milchpumpe steht auf der Liste der erstattungsfaehigen Mittel und Gegenstaende, jedoch unter Bedingungen und mit einer durch die Verordnung begrenzten Beteiligung. Die gedeckte Mietdauer und der uebernommene Betrag bleiben beschraenkt. Wenn das Stillen lang und kompliziert wird oder Sie ueber mehrere Wochen eine leistungsstaerkere Doppelpumpe aus dem Spitalbereich wuenschen, kann der Grundsockel ueberschritten werden. Genau hier wird eine VVG-Zusatzversicherung sinnvoll.
Die VVG-Zusatzversicherung, die diese Leistung abdeckt
Um ueber den KVG-Sockel hinauszugehen, suchen Sie eine VVG-Zusatzversicherung mit einem Modul 'Mutterschaft', 'Gesundheitspraevention' oder 'Komplementaermedizin und Zusatzleistungen'. Diese durch das VVG und nicht durch das KVG geregelten Vertraege finanzieren typischerweise zusaetzliche Stillberatungen ueber die drei gesetzlichen hinaus sowie eine laengere Milchpumpenmiete oder ein leistungsfaehigeres Modell. Manche Vertraege erstatten eine globale Jahrespauschale fuer die Mutterschaft, in der diese Kosten enthalten sind.
Konkret lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und achten auf die Rubriken 'Stillberatung', 'Hebamme' und 'Kurse und Mutterschaftsbegleitung'. Pruefen Sie, ob die Stillberaterin anerkannt sein muss (etwa mit einer IBCLC-Zertifizierung), um Anspruch auf Erstattung zu eroeffnen. Eine gute Zusatzversicherung deckt die Leistung als Prozentsatz der Kosten oder bis zu einem Jahreshoechstbetrag, was Ihren Selbstanteil erheblich senken kann.
Vorausplanen: Die VVG wird vor der Schwangerschaft abgeschlossen
Die klassische Falle: eine Mutterschafts-Zusatzversicherung erst abschliessen zu wollen, wenn man schon schwanger ist. Anders als bei der Grundversicherung hat die VVG keine Aufnahmepflicht. Die Versicherer stellen einen Gesundheitsfragebogen und koennen ablehnen, Vorbehalte anbringen oder eine laufende Schwangerschaft ausschliessen. Die meisten Vertraege sehen zudem eine Wartefrist vor, bevor die Mutterschaftsleistungen wirksam werden, oft mehrere Monate, teils bis zu einem Jahr.
Die goldene Regel lautet daher, vorauszuplanen und das Mutterschaftsmodul lange vor jedem Schwangerschaftsprojekt abzuschliessen. Falls Sie bereits eine Zusatzversicherung haben, lesen Sie Ihre AVB erneut, um die Stilldeckung und den geltenden Hoechstbetrag zu bestaetigen. Vergessen Sie nicht: Das Neugeborene muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt in seiner eigenen Versicherung angemeldet werden; denken Sie bei Wunsch auch fruehzeitig an eine Zusatzversicherung fuer das Kind, idealerweise vor oder direkt nach der Geburt.
Kuendigen oder wechseln zum richtigen Zeitpunkt
Wenn Ihre aktuelle Zusatzversicherung das Stillen oder die Mutterschaft nicht wie gewuenscht abdeckt, koennen Sie einen Wechsel erwaegen. Vorsicht jedoch: Die Kuendigungsregeln der VVG unterscheiden sich von denen des KVG. Faelligkeit und Kuendigungsfrist haengen vom Vertrag ab und stehen in Ihren AVB, oft mit einer mehrjaehrigen Bindung. Kuendigen Sie Ihren alten Vertrag niemals, bevor Sie die schriftliche Annahme des neuen Versicherers haben, sonst stehen Sie ohne Zusatzdeckung da.
Bei der KVG-Grundversicherung hingegen bleibt der Wechsel jedes Jahr frei, mit einer Kuendigungsfrist von einem Monat auf Ende November. Doch Achtung: Dieser Grundteil aendert nichts an den Stillleistungen, die bei allen KVG-Versicherern identisch sind. Ueber die erweiterte Uebernahme von Milchpumpe und Stillberatungen entscheidet also die VVG-Zusatzversicherung und deren tatsaechlicher Inhalt.
★ Gut zu wissen
Die Grundversicherung (KVG) deckt eine Mutterschaftspauschale und drei Stillberatungen durch eine qualifizierte Fachperson, doch dieser Sockel ist begrenzt. Eine VVG-Zusatzversicherung mit Mutterschafts- oder Praeventionsmodul kann die laengere Miete einer elektrischen Milchpumpe und zusaetzliche Stillberatungen finanzieren. Schliessen Sie sie vor der Schwangerschaft ab: Zusatzversicherungen verlangen Wartefristen und Gesundheitsfragen.
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Häufige Fragen
Erstattet das KVG die Stillberatungen?
Wird die elektrische Milchpumpe von der Versicherung uebernommen?
Kann ich eine Mutterschafts-Zusatzversicherung abschliessen, wenn ich bereits schwanger bin?
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