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Mutterschaft und Krankenversicherung: was KVG und VVG erstatten
Die KVG erstattet Mutterschaftsleistungen ohne Franchise. Die VVG kann Privatzimmer und nicht erstattete Leistungen decken. Was vor der Geburt zu wissen ist.
Von Équipe JA Technology ·

Was die KVG für Mutterschaft erstattet
Die KVG übernimmt ohne Franchise und Kostenbeteiligung: Vorsorgeuntersuchungen (13 Kontrolluntersuchungen ab 13. Schwangerschaftswoche), Geburt (auch Kaiserschnitt), unmittelbare Nachsorge, Pflege des Neugeborenen während des Spitalaufenthalts der Mutter, eine Nachuntersuchung.
Diese Befreiung gilt unabhängig von der gewählten Franchise. Auch bei Franchise 2500 CHF entstehen keine Eigenkosten für gedeckte Mutterschaftsleistungen.
Was die KVG nicht erstattet
Die KVG erstattet nicht: Geburtsvorbereitungskurse (ausser 2 auf ärztliche Verordnung), Komfort- oder ästhetische Leistungen, Halbprivat- oder Privatzimmer im Spital, Hebammenbetreuung zu Hause über 56 Tage postnatal hinaus.
Geburt in einer Privatklinik: Die KVG zahlt nur den Betrag, den sie in einem öffentlichen Kantonsspital zahlen würde. Das Mehr geht zu Ihren Lasten — ausser mit VVG-Spital, die Privatspitäler einschliesst.
Die Rolle der VVG für die Mutterschaft
Die VVG-Spital ergänzt für: Halbprivat-/Privatzimmer während Geburt und Aufenthalt, Zugang zum Chefarzt oder Wunschgynäkologen, Leistungen in Privatkliniken oder ausserkantonalen Spitälern.
Gewisse ambulante VVG decken auch Geburtsvorbereitungskurse oder Hebammenbetreuung zu Hause über die KVG-Grenzen hinaus. Prüfen Sie Ihre AVB.
VVG während der Schwangerschaft abschliessen: möglich?
VVG-Versicherer können einen Antrag während der Schwangerschaft ablehnen oder Vorbehalte für schwangerschaftsbedingte Komplikationen anbringen. Schwangerschaft gilt oft als Vorerkrankung.
Planen Sie eine VVG-Spitalversicherung für die Mutterschaft: Schliessen Sie vor der Konzeption oder früh in der Schwangerschaft ab — manche Versicherer akzeptieren neue Anmeldungen ohne Vorbehalt ausserhalb einer deklarierten Schwangerschaft.
Das Neugeborene und die KVG-Anmeldung
Das Neugeborene muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei der KVG angemeldet werden. Bei Anmeldung innerhalb dieser Frist gilt die Deckung rückwirkend ab Geburt. Danach keine Rückwirkung mehr.
Für das Neugeborene: Kasse (Vergleich vor Geburt möglich), Franchise (0 CHF bei erwarteten häufigen Arztbesuchen), Modell (Hausarzt mit Kinderarzt).
★ Gut zu wissen
Seit 2014 sind Mutterschaftsleistungen von Franchise und Kostenbeteiligung befreit (KVG Art. 29a). Sie zahlen für gedeckte Mutterschaftsleistungen nichts aus eigener Tasche — auch bei einer Franchise von 2500 CHF.
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Häufige Fragen
Gilt meine KVG-Franchise für Mutterschaftsleistungen?
Kann ich mit meiner Basis-KVG in einer Privatklinik entbinden?
Muss die VVG des Babys dieselbe sein wie jene der Eltern?
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