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Naturheilpraktiker und Akupunkteur: Warum Ihre Zusatzversicherung nicht jeden Therapeuten zahlt
Vor der Buchung einer Sitzung in Komplementaermedizin entscheidet ein Detail alles: die Anerkennung des Therapeuten. So pruefen Sie die Kostenuebernahme und vermeiden eine Rechnung, die ganz zu Ihren Lasten geht.
Von Équipe JA Technology ·

Der Praxisfall: Eine versicherte Person will zwei Therapeuten aufsuchen
Stellen wir uns eine versicherte Person vor, deren Zusatzversicherung einen Baustein fuer Komplementaermedizin umfasst. Sie moechte einen Naturheilpraktiker fuer eine ganzheitliche Begleitung und einen Akupunkteur wegen Nackenschmerzen aufsuchen. Beide Behandelnden verlangen aehnliche Tarife, doch die Kostenuebernahme kann voellig unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist nicht die Fachrichtung oder der Preis, sondern der administrative Status des Therapeuten bei den von den Versicherern anerkannten Registern.
Vor jedem Termin sollte diese Person daher drei Punkte pruefen: die Eintragung des Behandelnden in einem anerkannten Register (ASCA oder EMR), die Aufnahme der Methode in ihre Policenbedingungen und die verfuegbare Jahreshoechstgrenze. Wer diesen Schritt ueberspringt, riskiert eine boese Ueberraschung: eine Sitzung gilt als nicht erstattungsfaehig, weil der Therapeut nicht gelistet ist, selbst wenn er kompetent und diplomiert ist.
ASCA, EMR: Warum das Register des Therapeuten entscheidet
Zusatzversicherer erstatten einen Therapeuten nicht allein aufgrund seines Diploms. Sie stuetzen sich auf Qualitaetsregister, vor allem die Stiftung ASCA und das Erfahrungsmedizinische Register (EMR, RME auf Franzoesisch). Diese Stellen pruefen die Ausbildung des Behandelnden, seine Methoden und seine Weiterbildung und erteilen ihm dann eine Anerkennung je Disziplin. Ein Therapeut kann fuer Akupunktur anerkannt sein, fuer eine andere Methode jedoch nicht.
Konkret veroeffentlicht jeder Versicherer die Liste der akzeptierten Register und Methoden. Ist Ihr Naturheilpraktiker bei der ASCA fuer Naturheilkunde anerkannt und erkennt Ihre Police dieses Register an, faellt die Sitzung in den erstattungsfaehigen Rahmen. Umgekehrt faellt ein nicht eingetragener Behandelnder, oder einer, der fuer eine andere Disziplin eingetragen ist, aus dem Rahmen. Deshalb ist die Pruefung der Anerkennungsnummer, Methode fuer Methode, der wichtigste Schritt vor der Buchung.
Jahreshoechstgrenzen und Beteiligung: So lesen Sie Ihre Bedingungen
Selbst bei einem anerkannten Therapeuten ist die Erstattung nie unbegrenzt. Zusatzversicherungen legen eine jaehrliche Hoechstgrenze in Franken fuer Komplementaermedizin fest und oft einen Uebernahmeprozentsatz pro Sitzung, wobei der Rest zu Ihren Lasten bleibt. Manche Policen sehen zudem eine maximale Anzahl Sitzungen oder eine Teilgrenze je Methode vor. Diese Parameter stehen in den allgemeinen und besonderen Bedingungen Ihres Vertrags.
### Die Haeufung von Sitzungen einplanen Wenn Sie im selben Jahr mehrere Therapeuten aufsuchen, addieren sich deren Kosten in derselben Gesamthoechstgrenze. Eine Person, die zugleich einen Naturheilpraktiker und einen Akupunkteur konsultiert, erreicht die Grenze daher schneller als erwartet. Die Sitzungen ueber das Kalenderjahr zu verteilen oder bestimmte Behandlungen zu staffeln, optimiert die Deckung. Pruefen Sie auch, ob sich die Hoechstgrenze am 1. Januar erneuert.
Die Pruefung in der Praxis, vor der Buchung
Die zuverlaessigste Methode geht von Ihrer Police aus, nicht vom Therapeuten. Ermitteln Sie zuerst in Ihren Bedingungen die akzeptierten Register und die gedeckten Methoden. Fragen Sie dann den Behandelnden nach seiner Anerkennungsnummer und der betreffenden Disziplin und bestaetigen Sie dies bei Ihrem Versicherer, idealerweise schriftlich. Diese doppelte Pruefung, registerseitig und vertragsseitig, vermeidet Streit ueber bereits durchgefuehrte Sitzungen.
Bewahren Sie jeden Austausch auf: eine schriftliche Bestaetigung des Versicherers ist mehr wert als eine muendliche Auskunft. Ist eine Methode nicht gedeckt, fragen Sie, ob es eine anerkannte Alternative oder einen gleichwertigen, anerkannten Therapeuten gibt. Dieser Vorgang dauert wenige Minuten, sichert aber mehrere hundert Franken an Behandlungen, vor allem wenn Sie eine regelmaessige Begleitung ueber mehrere Monate planen.
Unpassende Zusatzversicherung: kuendigen oder anpassen?
Deckt Ihre aktuelle Zusatzversicherung die von Ihnen genutzten Heilmethoden schlecht ab, gibt es zwei Optionen. Pruefen Sie zuerst, ob eine einfache Anpassung der Deckung oder das Hinzufuegen eines Bausteins genuegt. Komplementaermedizin faellt unter die VVG (Zusatzversicherung), getrennt von der obligatorischen Grundversicherung: Ihre Kuendigungsbedingungen haengen vom Vertrag ab, oft mit einer Frist und einem Ablauf je Police, mitunter mehrjaehrig.
Vergleichen Sie vor einer Kuendigung die akzeptierten Register, die Hoechstgrenzen und die Uebernahmeprozentsaetze der Konkurrenzangebote: eine besser passende Zusatzversicherung kann eine erhebliche Ersparnis bei Ihren jaehrlichen Behandlungen bedeuten. Achtung jedoch: anders als bei der Grundversicherung kann der Zusatzversicherer eine neue Aufnahme ablehnen oder je nach Gesundheitszustand Vorbehalte anbringen. Sichern Sie den neuen Vertrag, bevor Sie den alten kuendigen.
★ Gut zu wissen
Komplementaermedizin wird von Ihrer Zusatzversicherung (VVG) nur uebernommen, wenn der Therapeut in einem anerkannten Register (ASCA oder EMR) eingetragen ist und die Methode in Ihren Bedingungen aufgefuehrt wird. Die Deckung ist jaehrlich begrenzt und oft auf einen Prozentsatz pro Sitzung beschraenkt. Pruefen Sie die Anerkennungsnummer stets vor der ersten Konsultation.
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Häufige Fragen
Mein Naturheilpraktiker ist diplomiert: Reicht das fuer eine Erstattung?
Was geschieht, wenn ich die Jahreshoechstgrenze erreiche?
Kann ich meine Zusatzversicherung kuendigen, wenn sie Naturheilmethoden schlecht deckt?
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