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Naturheilpraktiker und Akupunkteur: Warum Ihre Zusatzversicherung nicht jeden Therapeuten zahlt

Vor der Buchung einer Sitzung in Komplementaermedizin entscheidet ein Detail alles: die Anerkennung des Therapeuten. So pruefen Sie die Kostenuebernahme und vermeiden eine Rechnung, die ganz zu Ihren Lasten geht.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Der Praxisfall: Eine versicherte Person will zwei Therapeuten aufsuchen

Stellen wir uns eine versicherte Person vor, deren Zusatzversicherung einen Baustein fuer Komplementaermedizin umfasst. Sie moechte einen Naturheilpraktiker fuer eine ganzheitliche Begleitung und einen Akupunkteur wegen Nackenschmerzen aufsuchen. Beide Behandelnden verlangen aehnliche Tarife, doch die Kostenuebernahme kann voellig unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist nicht die Fachrichtung oder der Preis, sondern der administrative Status des Therapeuten bei den von den Versicherern anerkannten Registern.

Vor jedem Termin sollte diese Person daher drei Punkte pruefen: die Eintragung des Behandelnden in einem anerkannten Register (ASCA oder EMR), die Aufnahme der Methode in ihre Policenbedingungen und die verfuegbare Jahreshoechstgrenze. Wer diesen Schritt ueberspringt, riskiert eine boese Ueberraschung: eine Sitzung gilt als nicht erstattungsfaehig, weil der Therapeut nicht gelistet ist, selbst wenn er kompetent und diplomiert ist.

ASCA, EMR: Warum das Register des Therapeuten entscheidet

Zusatzversicherer erstatten einen Therapeuten nicht allein aufgrund seines Diploms. Sie stuetzen sich auf Qualitaetsregister, vor allem die Stiftung ASCA und das Erfahrungsmedizinische Register (EMR, RME auf Franzoesisch). Diese Stellen pruefen die Ausbildung des Behandelnden, seine Methoden und seine Weiterbildung und erteilen ihm dann eine Anerkennung je Disziplin. Ein Therapeut kann fuer Akupunktur anerkannt sein, fuer eine andere Methode jedoch nicht.

Konkret veroeffentlicht jeder Versicherer die Liste der akzeptierten Register und Methoden. Ist Ihr Naturheilpraktiker bei der ASCA fuer Naturheilkunde anerkannt und erkennt Ihre Police dieses Register an, faellt die Sitzung in den erstattungsfaehigen Rahmen. Umgekehrt faellt ein nicht eingetragener Behandelnder, oder einer, der fuer eine andere Disziplin eingetragen ist, aus dem Rahmen. Deshalb ist die Pruefung der Anerkennungsnummer, Methode fuer Methode, der wichtigste Schritt vor der Buchung.

Jahreshoechstgrenzen und Beteiligung: So lesen Sie Ihre Bedingungen

Selbst bei einem anerkannten Therapeuten ist die Erstattung nie unbegrenzt. Zusatzversicherungen legen eine jaehrliche Hoechstgrenze in Franken fuer Komplementaermedizin fest und oft einen Uebernahmeprozentsatz pro Sitzung, wobei der Rest zu Ihren Lasten bleibt. Manche Policen sehen zudem eine maximale Anzahl Sitzungen oder eine Teilgrenze je Methode vor. Diese Parameter stehen in den allgemeinen und besonderen Bedingungen Ihres Vertrags.

### Die Haeufung von Sitzungen einplanen Wenn Sie im selben Jahr mehrere Therapeuten aufsuchen, addieren sich deren Kosten in derselben Gesamthoechstgrenze. Eine Person, die zugleich einen Naturheilpraktiker und einen Akupunkteur konsultiert, erreicht die Grenze daher schneller als erwartet. Die Sitzungen ueber das Kalenderjahr zu verteilen oder bestimmte Behandlungen zu staffeln, optimiert die Deckung. Pruefen Sie auch, ob sich die Hoechstgrenze am 1. Januar erneuert.

Die Pruefung in der Praxis, vor der Buchung

Die zuverlaessigste Methode geht von Ihrer Police aus, nicht vom Therapeuten. Ermitteln Sie zuerst in Ihren Bedingungen die akzeptierten Register und die gedeckten Methoden. Fragen Sie dann den Behandelnden nach seiner Anerkennungsnummer und der betreffenden Disziplin und bestaetigen Sie dies bei Ihrem Versicherer, idealerweise schriftlich. Diese doppelte Pruefung, registerseitig und vertragsseitig, vermeidet Streit ueber bereits durchgefuehrte Sitzungen.

Bewahren Sie jeden Austausch auf: eine schriftliche Bestaetigung des Versicherers ist mehr wert als eine muendliche Auskunft. Ist eine Methode nicht gedeckt, fragen Sie, ob es eine anerkannte Alternative oder einen gleichwertigen, anerkannten Therapeuten gibt. Dieser Vorgang dauert wenige Minuten, sichert aber mehrere hundert Franken an Behandlungen, vor allem wenn Sie eine regelmaessige Begleitung ueber mehrere Monate planen.

Unpassende Zusatzversicherung: kuendigen oder anpassen?

Deckt Ihre aktuelle Zusatzversicherung die von Ihnen genutzten Heilmethoden schlecht ab, gibt es zwei Optionen. Pruefen Sie zuerst, ob eine einfache Anpassung der Deckung oder das Hinzufuegen eines Bausteins genuegt. Komplementaermedizin faellt unter die VVG (Zusatzversicherung), getrennt von der obligatorischen Grundversicherung: Ihre Kuendigungsbedingungen haengen vom Vertrag ab, oft mit einer Frist und einem Ablauf je Police, mitunter mehrjaehrig.

Vergleichen Sie vor einer Kuendigung die akzeptierten Register, die Hoechstgrenzen und die Uebernahmeprozentsaetze der Konkurrenzangebote: eine besser passende Zusatzversicherung kann eine erhebliche Ersparnis bei Ihren jaehrlichen Behandlungen bedeuten. Achtung jedoch: anders als bei der Grundversicherung kann der Zusatzversicherer eine neue Aufnahme ablehnen oder je nach Gesundheitszustand Vorbehalte anbringen. Sichern Sie den neuen Vertrag, bevor Sie den alten kuendigen.

Gut zu wissen

Komplementaermedizin wird von Ihrer Zusatzversicherung (VVG) nur uebernommen, wenn der Therapeut in einem anerkannten Register (ASCA oder EMR) eingetragen ist und die Methode in Ihren Bedingungen aufgefuehrt wird. Die Deckung ist jaehrlich begrenzt und oft auf einen Prozentsatz pro Sitzung beschraenkt. Pruefen Sie die Anerkennungsnummer stets vor der ersten Konsultation.

Häufige Fragen

Mein Naturheilpraktiker ist diplomiert: Reicht das fuer eine Erstattung?
Nein. Das Diplom genuegt nicht. Ihre Zusatzversicherung (VVG) erstattet nur, wenn der Therapeut fuer die betreffende Methode in einem anerkannten Register wie ASCA oder EMR eingetragen ist und Ihre Police dieses Register akzeptiert. Pruefen Sie stets die Anerkennungsnummer und die Disziplin bei Ihrem Versicherer vor der ersten Sitzung, denn ein kompetenter, aber nicht gelisteter Behandelnder begruendet keinen Anspruch auf Kostenuebernahme.
Was geschieht, wenn ich die Jahreshoechstgrenze erreiche?
Ist die jaehrliche Hoechstgrenze Ihrer Zusatzversicherung erreicht, bleiben weitere Sitzungen der Komplementaermedizin bis zur Erneuerung, meist am 1. Januar, ganz zu Ihren Lasten. Da sich die Kosten mehrerer Therapeuten in derselben Gesamtgrenze summieren, planen Sie Ihre Konsultationen ueber das Jahr. Pruefen Sie Ihre Bedingungen, um den genauen Betrag und den allfaelligen Beteiligungsprozentsatz je Sitzung zu kennen.
Kann ich meine Zusatzversicherung kuendigen, wenn sie Naturheilmethoden schlecht deckt?
Ja, aber mit Vorsicht. Die Zusatzversicherung faellt unter die VVG: Frist und Ablauf haengen vom Vertrag ab, mitunter mehrjaehrig. Anders als bei der Grundversicherung kann der Versicherer Ihre neue Aufnahme ablehnen oder je nach Gesundheit Vorbehalte anbringen. Sichern Sie deshalb den neuen, besser auf Ihre Register und Hoechstgrenzen abgestimmten Vertrag, bevor Sie den alten kuendigen, um jede deckungslose Zeit zu vermeiden.

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