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VVG für das Neugeborene: Anmeldung, Fristen und medizinische Vorbehalte

Neugeborenes mit VVG versichern — möglich und strategisch zur Vorbehaltsvermeidung. Was tun, wann und warum.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Warum Kind ab Geburt VVG anmelden?

VVG-Zusatzversicherungen können bei Abschluss Vorbehalte anbringen. Medizinischer Vorbehalt schliesst für vorbestehende Erkrankungen Deckung für begrenzte Dauer (meist 2–5 Jahre) oder dauerhaft aus.

Kind mit Geburtserkrankung (Fehlbildung, Frühgeburt, genetische Anomalie) und verspäteter VVG-Anmeldung: Versicherer kann erkrankungsbedingte Soins ablehnen. Frühanmeldung (erste Monate): viele Versicherer verzichten auf Untersuchung und gewähren Deckung vorbehaltlos — auch bei Geburtserkrankungen.

Kritische Frist: in der Regel 3 Monate nach Geburt

Jeder VVG-Versicherer setzt eigene Fristen für Neugeborenen-Anmeldung ohne Gesundheitsuntersuchung. Häufigste Frist: 3 Monate — manche bis 6 Monate. Danach: Gesundheitsfragebogen + mögliche Vorbehalte.

Genaue Frist Ihres aktuellen VVG-Versicherers prüfen oder Broker kontaktieren. Nicht von 6 Monaten ausgehen — manche Versicherer geben nur 3 Monate oder weniger.

Welche VVG für Neugeborene prioritär?

Sinnvolle frühe VVG für Kind: (1) Zahn-VVG — Kieferorthopädie im Jugendalter sehr kostspielig; Vertrag ab Geburt schützt vor Vorbehalt bei Milchzähnen oder Kieferanomalien; (2) Spital-VVG — freie Arztwahl und angepasstes Zimmer bei Kinderhospitalisierung; (3) Ambulante VVG — für Pädiaterspezialisten, Alternativmedizin, etc.

KVG (LAMal) ist für alle Kinder ab Geburt obligatorisch — keine Karenzfristen, keine medizinischen Vorbehalte. Nur für VVG gelten Fristen und Vorbehalte.

Anmeldeverfahren Neugeborener zur VVG

Die meisten VVG-Versicherer bieten vereinfachtes Verfahren für fristgerechte Neugeborene: vereinfachter Beitrittsantrag ohne Gesundheitsfragebogen; keine Untersuchung erforderlich; in manchen Fällen rückwirkende Deckung ab Geburt.

VVG-Versicherer sofort nach Geburt kontaktieren, idealerweise in ersten Wochen. Vorgehen und verfügbare Neugeborenen-Garantien erfragen.

Kind mit Erkrankung bei Geburt: was tun?

Kind mit Erkrankung bei Geburt (Frühgeburt, Herzfehler, Chromosomenanomalie): VVG-Versicherer so früh wie möglich informieren. Innerhalb Anmeldefrist ohne Untersuchung: manche Versicherer sichern Aufnahme auch mit bekannter Geburtserkrankung zu — ohne oder mit begrenztem Vorbehalt.

Ablehnung vorbehaltsfreier Aufnahme oder sehr weitgehende Vorbehalte: andere VVG-Versicherer vergleichen — Politiken variieren. Manche Versicherungsgesellschaften oder Spezialversicherer bei Säuglingen mit Erkrankungen entgegenkommender.

Gut zu wissen

Neugeborenen-VVG-Anmeldung innerhalb 3 Monate nach Geburt (versichererspezifische Frist) erlaubt generell Deckung ohne ärztliche Untersuchung und Vorbehalt. Danach: VVG-Versicherer kann für bei Geburt vorliegende Erkrankungen/Fehlbildungen Vorbehalte anbringen.

Häufige Fragen

Mein Kind ist gerade geboren. Ich habe VVG bei Versicherer X. Kann ich es einfach anmelden?
In der Regel ja, bei fristgerechter Anmeldung (in der Regel 3 Monate). VVG-Versicherer X sofort kontaktieren — vereinfachtes Verfahren für Neugeborene vorhanden. In manchen Fällen Deckung ab Geburt rückwirkend.
Mein Kind ist 6 Monate alt. Habe ich die Frist für vorbehaltsfreie VVG verpasst?
Hängt vom Versicherer ab. Manche bis 6 Monate ohne Gesundheitsuntersuchung, andere nur 3. Mehrere VVG-Versicherer kontaktieren und Richtlinien für Säuglinge vergleichen. Manche bleiben auch nach Standardfrist für Kinder unter einem Jahr offen.
Deckt die KVG meines Kindes die Geburtsbehandlung?
Ja. KVG deckt alle notwendigen Behandlungskosten ab Geburt, ohne Karenzfrist oder Vorbehalt. KVG-Pflicht ab Geburt — in der Regel 3 Monate Zeit für rückwirkende Anmeldung. Fristen und Vorbehalte gelten nur für VVG-Zusatzversicherungen.

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