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Augenlaser-Operation: Welche VVG-Zusatzversicherung beteiligt sich an den Kosten?

Die Laserkorrektur der Augen (LASIK, PRK, SMILE) wird von der Grundversicherung nie übernommen. So kann eine VVG-Zusatzversicherung die Rechnung senken, und diese Fristen sollten Sie einplanen.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Warum das KVG die Laserchirurgie nicht übernimmt

Sie erwägen eine LASIK-, PRK- oder SMILE-Operation, um auf die Brille zu verzichten: Wissen Sie von Anfang an, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) nichts übernehmen wird. Das Gesetz unterscheidet zwischen medizinisch notwendigen Behandlungen und Eingriffen, die dem Komfort oder der Ästhetik dienen. Die Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus per Laser fällt in die zweite Kategorie, da nicht chirurgische Alternativen (Brille, Kontaktlinsen) bestehen.

Konkret gelten weder Ihre gewählte Franchise noch der Selbstbehalt von 10 Prozent für diese Kosten: Sie laufen schlicht nicht über die Grundversicherung. Die Rechnung des Chirurgen und der Klinik bleibt vollständig zu Ihren Lasten, wenn Sie keine Zusatzdeckung besitzen. Genau diese Lücke sollen gewisse ambulante VVG-Versicherungen schliessen, allerdings in Grenzen, die Sie vor der Planung des Eingriffs kennen müssen.

Welche VVG-Zusatzversicherungen sich an den Laserkosten beteiligen

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel über eine ambulante Zusatzversicherung (nach dem VVG, dem Versicherungsvertragsgesetz) oder über ein spezifisches Modul «Optik» beziehungsweise «Hilfsmittel und Sehen». Nicht alle decken die refraktive Chirurgie ab: Manche beschränken sich auf Brillen, Linsen und Untersuchungen, andere sehen ausdrücklich eine Beteiligung an der Laseroperation vor. Lesen Sie deshalb die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Leistungsliste, nicht nur den Produktnamen.

### Pauschale statt Prozentsatz Die Beteiligung erfolgt meist als gedeckelte Pauschale pro Auge oder pro Eingriff, manchmal als Prozentsatz der effektiven Kosten bis zu einem Maximum. Diese Obergrenze deckt die Operation selten vollständig: Sie soll die Kosten senken, nicht aufheben. Gewisse Policen kombinieren einen Betrag «Brillen/Linsen» mit einem separaten Budget «refraktive Chirurgie»; andere rechnen den Laser auf ein mehrjähriges Gesamtbudget Optik an.

Wartefristen und einzuplanende Bedingungen

Die klassische Falle ist die Wartefrist: Viele Zusatzversicherungen eröffnen den Anspruch auf die Laserleistung erst nach einer minimalen Versicherungsdauer, häufig mehrere Monate bis ein oder zwei Jahre. Eine Zusatzversicherung im Monat vor der Operation abzuschliessen, nützt also nichts, wenn der Vertrag eine Wartezeit vorsieht. Planen Sie voraus: Nützlich ist die Deckung, die Sie bereits lange genug vor dem Eingriff besitzen.

Zweite Hürde: die Risikoprüfung. Anders als beim KVG kann der VVG-Versicherer Ihren Beitritt von einem Gesundheitsfragebogen abhängig machen, den Vertrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Eine bereits bekannte, bestehende Sehschwäche kann von der refraktiven Deckung ausgeschlossen werden. Prüfen Sie auch die jährlichen und mehrjährigen Obergrenzen, eine allfällige Bindung an ein Netz zugelassener Kliniken sowie die Kündigungsfrist, falls Sie es sich anders überlegen.

Die Deckung vor der Planung der Operation optimieren

Ist die Operation nicht dringend, besteht die richtige Strategie darin, die Frage der Zusatzversicherung weit im Voraus zu klären. Vergleichen Sie die Optikmodule mehrerer Versicherer anhand von drei Kriterien: die spezifisch für die Laserchirurgie vorgesehene Beteiligung, die Dauer der Wartefrist und die tatsächlich nutzbare Obergrenze. Ein Produkt mit grosszügiger Pauschale, aber zwei Jahren Wartezeit, ist für einen in sechs Monaten geplanten Eingriff nutzlos.

Denken Sie auch an die Gesamtkohärenz Ihrer Verträge. Sie können Ihre Grundversicherung (KVG) bei einem Versicherer behalten und die VVG-Zusatzversicherung anderswo abschliessen: Diese beiden Welten sind rechtlich getrennt. Eine gut gewählte Zusatzversicherung kann die Endkosten Ihrer Operation über die Zeit erheblich senken, je nach Obergrenze und gewählter Klinik teils um mehrere Dutzend Prozent.

Die Zusatzversicherung nach der Operation kündigen oder anpassen

Ist die Operation erfolgt und die Leistung ausbezahlt, fragen sich viele Versicherte: Soll ich dieses Optikmodul behalten? Besteht kein absehbarer Bedarf mehr (keine Brille, kein zweiter Eingriff geplant), können Sie eine Kündigung der betreffenden Zusatzversicherung erwägen. Achten Sie jedoch auf die spezifischen Bedingungen der VVG-Verträge, die sich vom KVG unterscheiden: Mindestvertragsdauer, vertraglicher Ablauf und Kündigungsfrist sind in den AVB festgelegt, nicht im Bundesgesetz.

### Verwechseln Sie KVG und VVG nicht Bei der Grundversicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, mit Ablauf Ende November. Bei einer VVG-Zusatzversicherung ist der Mechanismus anders: Der Ablauf liegt oft jährlich per 31. Dezember, doch Kündigungsfrist und Vertragsdauer variieren je nach Versicherer. Lesen Sie Ihre Bedingungen, bevor Sie die Kündigung senden, und kündigen Sie vor allem nie Ihre nützliche Deckung, solange die mit der Operation verbundene Leistung nicht vollständig abgerechnet ist.

Gut zu wissen

Die refraktive Laserchirurgie gilt im KVG als Komforteingriff: Sie bleibt mit der Grundversicherung vollständig zu Ihren Lasten. Nur eine ambulante VVG-Zusatzversicherung oder ein Modul «Hilfsmittel/Sehen» kann sich beteiligen, meist in Form einer gedeckelten Pauschale, gebunden an eine vorgängige Versicherungsdauer und an Wartefristen.

Häufige Fragen

Kann das KVG das Augenlasern eines Tages übernehmen?
Im Standardfall nein: Die Laserkorrektur der Augen gilt als Komforteingriff, da Alternativen bestehen (Brille, Linsen). Sie bleibt deshalb ausserhalb des Leistungskatalogs der Grundversicherung. Nur sehr besondere medizinische Fälle, die sich von der blossen refraktiven Korrektur unterscheiden, können einer anderen Logik folgen. Für einen Komforteingriff zählen Sie auf eine VVG-Zusatzversicherung, niemals auf das KVG.
Wie lange vor der Operation muss ich die Zusatzversicherung abschliessen?
So früh wie möglich. Die meisten Zusatzversicherungen sehen eine Wartefrist vor, bevor der Anspruch auf die Laserleistung entsteht; sie kann je nach Produkt ein bis zwei Jahre betragen. Ein Abschluss kurz vor dem Eingriff ist daher meist nutzlos. Prüfen Sie die genaue Dauer der Wartefrist in den Allgemeinen Bedingungen und planen Sie Ihre Operation entsprechend nach Ablauf dieser Frist.
Kann ich meine Optik-Zusatzversicherung gleich nach der Operation kündigen?
Das ist möglich, aber mit Vorsicht. Warten Sie zuerst, bis die mit der Operation verbundene Leistung vollständig ausbezahlt ist. Prüfen Sie danach die Bedingungen Ihres VVG-Vertrags: Mindestvertragsdauer, Ablauf und Kündigungsfrist hängen von den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers ab, nicht vom Bundesgesetz wie beim KVG. Eine vorzeitige Kündigung könnte Sie um eine noch in Bearbeitung stehende Erstattung bringen.

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