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Umzug innerhalb desselben Kantons: Krankenkasse melden und Versicherung wechseln?

Sie ziehen um, ohne den Kanton zu verlassen, doch Ihre Gemeinde fällt neu in eine andere Prämienregion. Was sich ändert, was Sie melden müssen und wie Sie dies zum Kündigen nutzen.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Warum sich die Prämie auch ohne Kantonswechsel ändern kann

Die Prämie der Grundversicherung (KVG) hängt nicht nur vom Kanton ab, sondern auch von der Prämienregion innerhalb dieses Kantons. Mehrere Kantone sind nämlich in zwei oder drei Regionen unterteilt, die von der Bundesbehörde anhand der örtlich beobachteten Gesundheitskosten festgelegt werden. Ziehen Sie von einer Gemeinde in eine andere, können Sie deshalb von einer Region in eine andere wechseln, was den vom Versicherer in Rechnung gestellten Betrag verändert, mal nach oben, mal nach unten.

### Was Ihre Region bestimmt Die Prämienregion knüpft an Ihren Wohnsitz an, also an die Adresse, an der Sie offiziell angemeldet sind. Solange Sie in derselben Region bleiben, ändert sich Ihre Grundprämie durch den Umzug nicht. Überschreiten Sie die Grenze zu einer anderen Region, berechnet Ihre Kasse die anwendbare Prämie neu. Deshalb kann auch ein Umzug in die Nachbarschaft eine finanzielle Wirkung haben, die es sich lohnt, vor der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags einzuplanen.

Muss man den Umzug der Krankenkasse melden?

Ja, und das ist sowohl eine praktische als auch eine vertragliche Notwendigkeit. Ihr Versicherer benötigt Ihre neue Adresse, um die richtige Prämienregion anzuwenden und Ihnen weiterhin korrekt Korrespondenz, Rechnungen und Abrechnungen zuzustellen. Die Meldung erfolgt nicht automatisch: Selbst wenn Sie Ihre Adresse bei der Einwohnerkontrolle aktualisieren, erfährt Ihre Kasse davon nicht auf diesem Weg. Informieren Sie sie deshalb direkt, schriftlich oder über das Kundenportal, sobald das Einzugsdatum feststeht.

### Ein Schritt, den man nicht vernachlässigen sollte Eine verspätete Meldung kann zu nachträglichen Korrekturen führen, wenn die Prämie Ihrer neuen Region von der bisherigen abweicht. Bewahren Sie einen Nachweis Ihrer Mitteilung auf. Denken Sie auch daran, die Änderung für allfällige Zusatzversicherungen (VVG) sowie gegebenenfalls für die übrigen an derselben Adresse versicherten Haushaltsmitglieder zu melden. Eine aktuelle Adresse verhindert verlorene Post und Zahlungserinnerungen wegen nicht erhaltener Rechnungen.

Umzug und ausserordentliches Kündigungsrecht

Ein Umzug innerhalb desselben Kantons begründet für sich allein kein ausserordentliches Kündigungsrecht der Grundversicherung. Ordentlich können Sie den Versicherer auf Ende Jahr wechseln, wenn Sie die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten; der Termin liegt Ende November für eine Wirkung per 1. Januar. Der Umzug allein verkürzt diesen Zeitplan also nicht, wenn Ihre Prämie unverändert bleibt.

### Der Fall der Prämienerhöhung Anders verhält es sich, wenn Ihr Versicherer Ihre Prämie erhöht, weil Sie die Region wechseln. Erhalten Sie eine Mitteilung über eine Erhöhung, entsteht ein Kündigungsrecht: Sie dürfen Ihre Kasse innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist verlassen, ohne den ordentlichen Termin abzuwarten. Das ist die Gelegenheit, Angebote zu vergleichen und durch die Wahl eines günstigeren Versicherers oder Versicherungsmodells für Ihre neue Region möglicherweise eine erhebliche Einsparung zu erzielen.

Und Ihre VVG-Zusatzversicherungen?

Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und folgen eigenen Regeln, die sich vom KVG unterscheiden. Der Umzug innerhalb desselben Kantons hat in der Regel keine Auswirkung auf die Prämie einer Zusatzversicherung, denn diese hängt vor allem von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand beim Beitritt und den gewählten Leistungen ab und nicht von der Prämienregion im Sinne der Grundversicherung.

### Prüfen Sie Ihre allgemeinen Bedingungen Jeder VVG-Vertrag legt eigene Vertragslaufzeiten, Termine und Kündigungsfristen fest, die oft strenger sind als bei der Grundversicherung. Bevor Sie eine Zusatzversicherung «wegen Umzugs» kündigen, lesen Sie Ihre allgemeinen Bedingungen: Ein kantonsinterner Adresswechsel begründet nicht automatisch ein Kündigungsrecht. Planen Sie einen Wechsel der Zusatzversicherung, sollten Sie vorausschauen: Die Aufnahme durch einen neuen Versicherer kann von einem Gesundheitsfragebogen abhängen und ist nie garantiert.

Die richtigen Schritte vor und nach dem Umzug

Erkundigen Sie sich vor dem Umzug nach der Prämienregion Ihrer künftigen Gemeinde und bitten Sie Ihre Kasse um eine Schätzung der dort anwendbaren Prämie. So wissen Sie, ob Ihre Grundprämie steigen oder sinken dürfte. Diese Information erlaubt Ihnen eine fundierte Entscheidung: den heutigen Versicherer behalten, Ihr Versicherungsmodell oder Ihre Franchise anpassen oder einen Wechsel auf den nächsten Termin vorbereiten.

### Nach dem Einzug Sobald Sie eingezogen sind, melden Sie Ihre neue Adresse unverzüglich Ihrer Grundversicherung und Ihren Zusatzversicherungen. Bewahren Sie die Bestätigung auf und prüfen Sie auf Ihrer nächsten Rechnung, ob die angewandte Prämienregion wirklich Ihrer Gemeinde entspricht. Erhalten Sie eine Mitteilung über eine Erhöhung, denken Sie daran, dass die ausserordentliche Kündigungsfrist ab dieser Mitteilung läuft: Rasches Handeln verschafft Ihnen Zeit zum Vergleichen und für einen Abschluss anderswo, falls ein besseres Angebot vorliegt.

Gut zu wissen

Ein Umzug innerhalb desselben Kantons begründet nicht automatisch ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Liegt Ihre neue Gemeinde jedoch in einer anderen Prämienregion und erhöht Ihr Versicherer deshalb die Prämie, können Sie innerhalb der mitgeteilten Frist kündigen. Melden Sie Ihre Adresse stets rasch der Krankenkasse, denn die Prämienregion richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Häufige Fragen

Erhöht mein Umzug im selben Kanton zwangsläufig meine Prämie?
Nicht zwangsläufig. Alles hängt von der Prämienregion Ihrer neuen Gemeinde ab. Bleiben Sie in derselben Region wie an Ihrem bisherigen Wohnort, ändert sich Ihre Grundprämie durch den Umzug nicht. Wechseln Sie in eine andere Region, kann sie steigen oder sinken. Bitten Sie Ihre Kasse vor dem Einzug um eine Schätzung, um Überraschungen auf Ihrer nächsten Rechnung zu vermeiden.
Darf ich die Grundversicherung kündigen, nur weil ich umziehe?
Der blosse Umzug innerhalb desselben Kantons begründet kein ausserordentliches Kündigungsrecht, wenn Ihre Prämie unverändert bleibt. Es gilt weiterhin der ordentliche Jahresendtermin mit einem Monat Kündigungsfrist. Teilt Ihnen Ihr Versicherer hingegen eine Prämienerhöhung wegen des Regionenwechsels mit, dürfen Sie innerhalb der in dieser Mitteilung genannten Frist kündigen.
Muss ich auch meine VVG-Zusatzversicherung informieren?
Ja, melden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Zusatzversicherer ebenso wie Ihrer Grundversicherung. Der kantonsinterne Umzug hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die VVG-Prämie und begründet kein automatisches Kündigungsrecht. Fristen und Termine der Zusatzversicherungen sind je Vertrag eigen: Prüfen Sie Ihre allgemeinen Bedingungen, bevor Sie kündigen oder wechseln.

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