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Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

An wen richte ich die Kündigung meiner Krankenkasse?

Eine an den falschen Empfänger gesandte Kündigung kann als nicht eingegangen gelten — und der Vertrag verlängert sich. So erkennen Sie die richtige Stelle und sichern den Versand für Grund- wie Zusatzversicherung.

Der richtige Empfänger: Ihr Versicherer, nicht Dritte

Die Kündigung richten Sie an Ihren aktuellen Versicherer, also die Kasse, bei der Sie versichert sind. Sie müssen weder an eine kantonale Stelle noch an ein Bundesorgan schreiben: Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Ihnen und der Kasse. Sie erfasst die Kündigung und bestätigt das Vertragsende.

Die genaue Adresse der zuständigen Stelle steht normalerweise auf Ihrer Police, Ihren Prämienabrechnungen oder in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Verwenden Sie immer die dort angegebene Stelle oder den Sitz — dort wird Ihr Schreiben am schnellsten bearbeitet.

Grund- und Zusatzversicherung: ein oder zwei Empfänger?

Wenn Ihre Grundversicherung (KVG) und Ihre Zusatzversicherung (VVG) bei derselben Kasse liegen, kann ein Schreiben mit klarer Nennung beider Verträge genügen. Beide Sparten gehören jedoch manchmal zu unterschiedlichen Stellen oder sogar zu verschiedenen Rechtseinheiten desselben Konzerns. Richten Sie dann ein Schreiben an jede Stelle.

Beachten Sie auch die unterschiedlichen Fristen: Die Grundversicherung kündigen Sie per 1. Januar (Eingang bis 30. November, Kündigungsfrist ein Monat), während die Zusatzversicherung in der Regel eine Frist von drei Monaten hat (Kündigung per 30. September), teils mit Mindestvertragsdauer. Prüfen Sie jeden Vertrag einzeln.

Adressierung und Versandnachweis sichern

Neben dem Empfänger zählt die Versandart. Für die Grundversicherung wird das Einschreiben dringend empfohlen: Es liefert einen Aufgabe- und Empfangsnachweis, unerlässlich, falls die Kasse das Eingangsdatum bestreitet. Bewahren Sie die Quittung auf.

Nennen Sie im Schreiben klar die Policennummer, die betroffene Sparte und das gewünschte Wirkungsdatum. Ein vollständiges, an die richtige Stelle gesandtes Schreiben reduziert Rückfragen und verhindert, dass eine Kündigung als verspätet gilt.

Gut zu wissen

Die genaue Adresse der Kündigungsstelle steht auf Ihrer Police, Ihren Rechnungen oder in den AVB. Im Zweifel bleibt ein Einschreiben an den Sitz des Versicherers die sicherste Variante.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Kündigungsadresse meiner Kasse?
Auf Ihrer Police, Ihren Prämienabrechnungen oder in den AVB. Im Zweifel senden Sie ein Einschreiben an den Sitz des Versicherers.
Kann ich meine Kündigung an eine kantonale Stelle richten?
Nein. Die Kündigung richtet sich an Ihren Versicherer (die Kasse) als Vertragspartner. Keine kantonale oder eidgenössische Stelle erfasst eine Kündigung an dessen Stelle.
Brauche ich zwei Schreiben für Grund- und Zusatzversicherung?
Nicht zwingend: Liegen beide Verträge bei derselben Kasse und Stelle, kann ein Schreiben mit Nennung beider genügen. Bei unterschiedlichen Stellen sind zwei getrennte Schreiben mit ihren eigenen Fristen besser.
Wie stelle ich sicher, dass mein Brief ankommt?
Senden Sie per Einschreiben und bewahren Sie die Quittung auf. Bei der Grundversicherung zählt das Eingangsdatum: Der Versandnachweis schützt Sie im Streitfall.

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