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Aide Résiliation Santé

Ratgeber

Krankenversicherung im Ruhestand in der Schweiz

Die Pensionierung senkt häufig das Einkommen. Es ist der richtige Moment, Franchise, Modell und Kasse der eigenen Situation anzupassen — ohne an Deckung zu verlieren.

Die Versicherungspflicht gilt lebenslang

Das KVG verpflichtet alle in der Schweiz wohnhaften Personen zur lebenslangen Versicherung. Die Pensionierung ändert daran nichts.

Allerdings ändern sich die Gesundheitsbedürfnisse, das Einkommen (AHV-Rente, berufliche Vorsorge) und möglicherweise der Anspruch auf kantonale Prämienverbilligung. Diese drei Veränderungen sprechen für eine Überprüfung der Deckung.

Franchise und Modell überdenken

Im Ruhestand steigt die Konsultationshäufigkeit oft. Eine hohe Franchise (2 500 CHF) kann netto teurer werden, wenn die Gesundheitskosten zunehmen. Vergleichen Sie den Saldo Ihrer aktuellen Franchise mit Ihren realen Gesundheitsausgaben.

Altersgerechte Modelle wie Hausarzt oder HMO senken die Monatsprämie ohne grossen Komfortverlust, wenn ein langjähriger Hausarzt vorhanden ist.

Prämienverbilligung prüfen

Die Kantone gewähren Prämienverbilligungen für Personen und Haushalte mit tiefem Einkommen. Im Ruhestand werden viele Personen erstmals anspruchsberechtigt. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse, sobald Ihre Rentenbeträge bekannt sind.

Der Antrag muss in der Regel jährlich erneuert werden. Die Fristen und Schwellenwerte variieren je nach Kanton.

Kassenwechsel: nächster 30. November

Die Pensionierung ändert nichts am Kündigungskalender. Für einen Wechsel der Grundversicherung muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November beim Versicherer eingehen, um per 1. Januar wirksam zu werden.

Gut zu wissen

Die Pensionierung eröffnet kein ausserordentliches Kündigungsrecht bei der Grundversicherung. Aber die veränderte Einkommenslage ist Anlass, die Deckung vor dem nächsten 30. November zu überprüfen.

Häufige Fragen

Kann ich meine KVG-Kasse zur Pensionierung kündigen?
Nein. Die Pensionierung eröffnet kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Der ordentliche Termin gilt: Brief bis 30. November für einen Wechsel per 1. Januar.
Habe ich im Ruhestand Anspruch auf Prämienverbilligung?
Möglicherweise, wenn Ihr Einkommen unter die kantonalen Schwellenwerte sinkt. Informieren Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse, sobald Ihre Rente bekannt ist.
Welche Franchise wähle ich im Ruhestand?
Analysieren Sie Ihre jährlichen Gesundheitskosten. Bei häufigen Arztbesuchen ist eine tiefe Franchise (300 CHF) oft günstiger; bei guter Gesundheit spart die hohe Franchise bei der Prämie.

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Kündigungsfrist Grundversicherung

TageStd.Min.

Kündigung bis 30. November eingegangen, Wirkung ab 1. Januar.

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