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Die Grundversicherung (KVG) kündigen
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch, aber Sie können jedes Jahr wechseln. Hier die wichtigsten Regeln, ohne Fachjargon.
Wichtige Fristen
- Ordentliche Kündigung: Brief spätestens am 30. November bei der Kasse eingetroffen, für einen Wechsel per 1. Januar.
- Sie bleiben lückenlos versichert: Die neue Kasse muss Ihre Aufnahme vor Ablauf des alten Vertrags bestätigen.
- Bei angekündigter Prämienerhöhung kann eine Sonderfrist gelten (siehe Situation « Prämienerhöhung »).
★ Gut zu wissen
Bei der Grundversicherung kann man Sie nie ablehnen: Alle Kassen müssen Sie aufnehmen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand.
Die vollständige Fristentabelle nach Kanton finden Sie auf unserer KVG-Spezialseite.
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